Kann ich mein Geld zurück verlangen nach keinem Unterscheid beim Zahnbleaching?
Hallo,
ich hatte für ein Bleaching ca. 300€ ausgegeben, wobei mir versprochen wurde, dass meine Zähne bis zu mehreren Nuancen heller werden. Nach meinem Bleaching waren meine Zähne zwar heller, 2 Nuancen aber schnell kamen sie wieder zurück zur alten Farbe.
Nachdem ich das einer anderen Arztpraxis erzählt habe meinte eine zu mir, dass man für 2 Nuancen kein Geld fordert, da allein schon nach dem bleaching 2 Nuancen dunkler werden.
Jetzt wollte Ich fragen wie es ist, da Ich 300€ ausgegeben habe für etwas was Ich nicht bekommen habe... gibt es da irgendetwas rechtliches was man nennt um das Geld zu bekommen?
3 Antworten
Eher nicht. Sie haben gesagt, dass es um mehrere Nuancen heller wird und es ist... tadaaa zwei (also mehrere) Nuancen heller geworden. Dass die Klinik schlecht ist steht außer Frage, aber wurde ein mangelhaftes Werk geleistet? Eher nicht.
War das zufälligerweise bei alldent? Fand mein bleaching richtig gut eigentlich, auch wenn das Weiß ein bisschen nachgelassen hat.
Mit mehreren meinten sie bis zu 16. Mit 2 nuancen wird nichts heller wie gesagt
Spontan würde ich nein sagen.
Du hast einen Dienstvertrag abgeschlossen, der nur die Erbringung der Leistungen „Bleaching“ vorsieht.
Ein Werkvertrag hätte den Erfolg geschuldet, also hellere Zähne. Allerdings wird kein Arzt einen Werkvertrag anbieten.
Du kannst den schriftlichen Vertrag als Argument benutzen in dem eine Aufhellung um entsprechend viele Nuancen mit entsprechend langer Dauer garantiert wird.