Verrechnung Erwerbsminderungsrente mit Krankengeld? Gesamtbetrag oder monatlich?
Wenn rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird und bisher Krankengeld gezahlt wurde behält die RV erstmal Geld zurück und die Krankenkasse fordert das gezahlte Krankengeld bei der RV zurück. Auf dem zu viel bezahlten Krankengeld das die Rente übersteigt bleibt die Krankenkasse sitzen.
Was ist wenn zwischendurch der Krankengeldanspruch mal geruht hat?
Beispiel:
Krankenkasse zahlt Januar bis Juni je 2.000€ - außer im April weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vergessen wurde = 10.000€ anstelle 12.000€
Die rückwirkend genehmigte Erwerbsminderungsrente beträgt 1.000€. Wären somit 6.000€
Wird das somit als 10.000€ - 6.000€ gerechnet und es erfolgt keinerlei Auszahlung durch die RV an den Versicherten oder wird pro Monat abgerechnet, sodass für den April die 1.000€ ausgezahlt werden würden, da in diesem Monat kein Krankengeld gezahlt wurde?
3 Antworten
Hallo,
anhand deines Beispiels kann man den Erstattungsanspruch nicht genau berechnen. Grund ist, dass hier Brutto-Krankengeld gegen Netto-Rente berechnet wird. Das wirkt zwar unfair, hat aber den Hintergrund darin, dass für das Krankengeld und für die Rente unterschiedliche Beiträge abzuführen sind. Du bekommst zum Ausgleich von der Kasse noch eine Beitragserstattung für die ALV. Dagegen wird von der Rente der KV Beitrag einbehalten, den die KK vom KG nicht abzieht.
In der Rechnung wird das bei deinem Beispiel zwar keinen Unterscheid machen, aber je nach dem was Deine tatsächlichen Werte angeht vielleicht schon. Ich gehe deshalb einfach mal von einem Brutto-KG von 2000 € aus. Im April gehe ich mal von einer Lücke von weniger als ein Monat aus, weil der ganze Monat ein ganz anderes Problem verursachen würde. Ich gehe mal von 15 Zahltagen aus.
Die Rentenversicherung braucht der Kasse das gezahlte KG nur bis zur Rentenhöhe erstatten (§ 103 SGB X), die Differenzbeträge kann die Krankenkasse nicht bei Dir zurück fordern.
Im Beispiel bekommt die Kasse für die Monate Januar bis März und Mai bis Juni soweit jeden Monat max. die Rente also 5 x 1000 €.
Im April wurde ja nur 15 Tage KG gezahlt also 1000 € KG. Für die 15 Tage bekamst Du soweit nur 500 € Rente. Also verrechnet man nur die 500 €.
Gibt einen Gesamt Erstattungsanspruch von 5500 € und eine verbleibende Rentennachzahlung von 500 € + Beitragserstattlung der KV.
Nur ein Hinweis: Meine o.g. Rechnung ist zu Anschauungszwecken nur vereinfacht berechnet. Tatsächlich würde die Berechnung taggenau erfolgen, also je Zahltag Wegen der Rundungsdifferenzen wäre das hier zu unübersichtlich.
Hallo, super - erstmal lieben Dank für die hilfreiche Antwort. Wenn die Abrechnung der RV/KK abgeschlossen ist und sich ein paar Monate herausstellt, dass der Zuverdienst durch Urlaubsabgeltung überraschend so hoch war, dass in der entsprechenden Zeit garkeine Rente gezahlt werden würde - holt sich dann die RV die von der RV an die KK gezahlten Summen von der KK oder dem Versicherten zurück?
Es wird nicht nur jeder Monat, sondern sogar auf den Tag genau gegen gerechnet. Das Krankengeld kann zwischendurch wegen Übergangsgeld geruht haben, es wurde ggf. dynamisiert oder aus irgend einem Grund ruhend gestellt.
In deinem Beispiel würde für April die Rente voll ausgezahlt werden.
Außerdem werden rückwirkend die Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung erstattet (falls man vor der Krankengeldzahlung beschäftigt war).
Für die Zeit, in der du Krankengeld bezogen hast, wendet sich die Rentenversicherung an die Krankenkasse bzw. umgekehrt. Das Krankengeld hast du rechtmäßig bezogen, solange über die (rückwirkende) Rente noch nicht entscheiden worden war. Deshalb verlangt auch niemand etwas von dir zurück.
Falls du vor der Erkrankung beschäftigt warst, bekommst du sogar von der Krankenkasse die vom Krankengeld einbehaltenen Pflegeversicherungs- und Arbeitslosenversicherungs-Beiträge rückwirkend erstattet, denn die PV wird von der Rente gezahlt und AV entfällt.
Vielen lieben Dank @okieh56 - die Antworten helfen mir sehr :) Die Abrechnung fand schon statt und die KK hat auch nichts von meinem Vater (Versicherungsnehmer VN) gefordert. Zum Zeitpunkt der Berechnung der Rente war weniger Zuverdienst bekannt als er jetzt tatsächlich in der Vergangenheit war. Soll heißen die RV hat der KK zu viel ausgezahlt. Wird diese Korrektur nun durch Einforderung der Differenz bei der KK oder beim VN erfolgen? Ich hoffe ich konnte es einigermaßen vermitteln was ich meine
Das klären die Ämter untereinander. Dein Vater (um den es offensichtlich geht) wurde ja nicht überzahlt, denn ihm stand das Krankengeld in voller Höhe zu. Wenn die rückwirkend verrechnete Rente nicht stimmt, wendet sich die Rentenversicherung an die Krankenkasse.
Nur die laufenden Zahlungen betreffen deinen Vater.
Es wird Tag genau die gezahlte Rente und das gezahlte Krankengeld gegenübergestellt. Nach deinen Ausführungen würde die Krankenkasse für diesen Monat nichts bekommen und der Versicherte die volle Rente.
Hallo, super - erstmal lieben Dank für die hilfreiche Antwort. Wenn die Abrechnung der RV/KK abgeschlossen ist und sich ein paar Monate herausstellt, dass der Zuverdienst durch Urlaubsabgeltung überraschend so hoch war, dass in der entsprechenden Zeit garkeine Rente gezahlt werden würde - holt sich dann die RV die von der RV an die KK gezahlten Summen von der KK oder dem Versicherten zurück?