Kann ich wenn ich am 17.05. bei einem FA war am 30.05. einfach zu einem anderen gehen?
Hallo. Ich war am 17.05. bei einer FA. Die hat sich leider sehr unangebracht zu meiner 2. Schwangerschaft geäußert! Ich wollte dann zu meinem Gynäkologen wo ich in der 1. Ss war. Habe dann einen Termin für den 30.05. um 7 Uhr gemacht. Kriege dann auch meinen Mutterpass ausgestellt und ET eingetragen… (wäre dann knapp in der 8. Woche)
ist das denn möglich? Oder muss ich weiterhin zu der anderen gehen die mir überhaupt nicht gefällt? Lg
2 Antworten
Wenn du doch bereits einen Gynäkologen hast und mit dem auch anscheinend zufrieden warst, warum bist du dann überhaupt zu jemand anderem gegangen?
Das nennt sich Ärztehopping und liegt nach Ansicht der Krankenkassen vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen.
Aus Sicht der Kassen stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar, außer es handelt sich im Rahmen einer Erkrankung um eine Zweitmeinung.
Sanktionen im Sinne von Strafen oder Leistungsbegrenzungen gegen das Ärztehopping gibt es allerdings nicht.
Also spricht nichts gegen einen Arztwechsel während der Schwangerschaft, wenn du dich dort unwohl fühlst.
Wenn du jedoch zwei Frauenarztpraxen in einem Quartal aufsuchst, kann nur die zuerst aufgesuchte Praxis die Pauschale für die Betreuung einer Schwangeren abrechnen.
Deshalb würde ich dir raten, den Arztwechsel zum Quartalswechsel vorzunehmen bzw. deinen Gynäkologen darauf hinweisen, dass du bereits in einer anderen Praxis warst.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Du hast das Recht der freien Arztwahl. Problem ist immer wegen Termin. Wenn das geklärt ist, dann ist der Wechsel kein Problem.