Kostenübernahme von Medikamenten, die in Deutschland (noch) nicht zugelassen sind.?
Hallo zusammen, ein Verwandter ist noch in relativ jungen Jahren an ALS erkrankt. Dafür gibt es leider keine Heilung. Nun ist es so, dass der Wirkstoff Edarovone in den USA und auch in Japan zugelassen ist, aber bisher noch nicht in Deutschland. Am 5. Mai 2017 hat die US-amerikanische Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration, FDA) das Medikament Edaravone (Radicava) zur Behandlung der ALS zugelassen. Die Zulassungsbehörden für Arzneimittel in Japan haben am 26.06.2015 das Medikament Radicut zugelassen. Beide Medikamente haben den selben Wirkstoff "Edarovone". Alle 14 Tage erfolgt eine Infusion des Wirkstoffes. Die Kosten belaufen sich monatlich auf 5.000 bis 6.000 Euro. Mein Verwandter ist Privatversichert und hat mich darum gebeten zu recherchieren, ob es die Möglichkeit gibt, dass die Krankenkassen in solchen Fällen die Kosten übernehmen bzw. etwas dazusteuern? Ich würde euch um verlässliche Antworten bitten, damit ich es weitergeben kann, wie er vorgehen sollte. Schöne Grüße
2 Antworten
Meines Wissens zahlen Krankenkassen nur dann, wenn das Medikament/Therapie mehrere wissenschaftliche Studien hinter sich hat und somit anerkannt ist. Das GBA muss es absegnen.
Insofern müsste dein Freund die Kosten selbst tragen.
LG
Thus
Ja, den meine ich. Bei alternativen Therapien zählt die KK meistens nicht. Ich sehe so viele Spendenaufrufe zu ähnlichen Fällen. Der Wirkungsnachweis muss in Deutschland vorhanden sein. Guck mal unter www.aerzteblatt.de.
LG
Thus
Google mal nach dem sog. "Nikolaus-Urteil". Danach steht dem Patienten jede Behandlung auf Kassenkosten zu, bei der eine Heilungschance "nicht allzu fern liegt".
Leider wurde dieses Urteil für jedweden Unsinn missbraucht und in Teilen von Gerichten inzwischen wieder revidiert. Aber vielleicht bietet sich auf der Grundlage dieses Gesetzes eine Chance, an den Wirkstoff zu kommen.
Oder lies hier mal
Doch für Menschen mit schweren Erkrankungen, die mit allen zugelassenen Therapiemöglichkeiten „austherapiert“, aber keine Studienteilnehmer sind, werden sie damit manchmal zu spät verfügbar, um sie noch vor dem Tod oder Invalidität zu bewahren. Unter bestimmten Umständen ist es deshalb zulässig, dass diese Patienten mit einem noch nicht zugelassenen Medikament (oder einem nur für andere Zwecke zugelassenen Medikament) behandelt werden. Hierfür gibt es Härtefall-Programme (auch Compassionate Use-Programme genannt) und die
Möglichkeit des individuellen Heilversuchs.
Ich wünsche viel Glück!
Meinst du mit GBA den Gemeinsamen Bundesausschuss? Wissenschaftliche Studien gibt es, aber eben in den USA und Japan. Der Arzt meines Verwandten empfhielt auch die Tehrapie mit Edaravone. Spielt es eine Rolle ob er privat- oder gesetzlich versichert ist?