Krankentransport Überweisung?
Mein Vater kann aufgrund Diabetes im Endstadium nicht laufen und nun sind die Beine komplett angeschwollen. Das Krankenhaus ist 40km entfernt und er hat keine Möglichkeiten dahinzukomen. Deswegen braucht er einen Krankentransport.
Früher hat der Arzt ihm dafür sofort eine Überweisung gegeben, nun muss er zur Krankenkasse deswegen. Weiß jemand, wie lange diese Austellung braucht? Er muss dringend ins Krankenhaus aber nicht so dringend um einen Krankenwagen zu rufen. Gibt es einen Unterschied, wann der Arzt diese Überweisung für einen Transportdienst gibt und wann die Kranenkasse?
Hallo,
wird er im Krankenhaus ambulant oder stationär behandelt?
Gruß
RHW
Er hat keinen Termin. Aber der Lage nach zu beruteilen wird er sicher dort aufgenommen
7 Antworten
Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) muss vom Arzt ausgestellt werden. Diese wird bei genehmigungspflichtigen Transporten von der Krankenkasse geprüft und ggf. bewilligt.
Fahrten zu einer stationären Aufnahme zum nächst erreichbaren Krankenhaus innerhalb von 50 km verzichten die meisten Krankenkassen auf eine Bewilligung. Über die Art des Transportmittels (ÖVM, Taxi, Krankenwagen...) entscheidet der Arzt entsprechend der medizinischen Notwendigkeit.
Wichtig ist, dass unter 1. „ Grund der Beförderung" a) „Krankenhausaufnahme“ angekreuzt ist und das Transportmittel genannt wird.
Rufe bei der Krankenkasse deines Vaters an und frage nach, wie das dort gehandhabt wird.
Die "Verordnung einer Krankenbeförderung", der sogenannte "Transportschein", wird weiterhin durch den behandelnden Arzt ausgestellt. Lediglich bei weiteren Transportstrecken ab 50 Kilometern, wird die Krankenkasse involviert und muss vorher den Transport genehmigen.
Mfg
Ruf bei der Krankenkasse an schildere den Sachverhalt von Deinem Vater.
Frage ob die die Kosten übernehmen, dann kannst Du die vorlegen und bekommst das von der Krankenkasse wieder, wenn Du die Quittung dort eingereicht hast.
Aber erkundige Dich ganz genau, weil manche Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.
Das "Rezept" muss trotzdem vom Arzt ausgestellt werden, die KK prüft es dann nur ob sie die Kosten übernimmt.
wer hat dir gesagt, dass der Arzt keine Krankenfahrten mehr verordnet?
Nach § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 SGB V ist das doc weiterhin Sache der Ärzte
Ansonsten: Krankenkasse anrufen und so lange "nerven" bis du die Überweisung hast
Von der Krankenkasse bekommt er keine Überweisung. Aber sie sagt ihm, wie es läuft.
Mein Vater hat angerufen und am Telefon waren sie dazu bereit. Dann bin ich hin und die meinten plötzlich Nein, das ist Sache der Krankenkasse