Krankgeschrieben mit Gipsbein - sind Ausflüge okay?
Hallo!
Habe zur Zeit einen Gipsfuß und Krücken, bin daher krankgeschrieben. Eine Freundin von mir hat kommende Woche ein paar Tage freigenommen & würde gern mit mir einen Ausflug unternehmen, wir wollen in eine ca. 50 Kilometer entfernte Stadt gehen "zum bummeln und Kaffee trinken" ----> bin mit dem Gips relativ sicher, das traue ich mir zu :)
Allerdings wollte ich fragen ob das überhaupt okay ist. Das Risiko dort jemanden von meiner Arbeitsstelle zu treffen ist zwar sehr gering bis kaum vorhanden, aber ist so etwas erlaubt?
Ich weiß nur, dass kleine Spaziergänge erlaubt sind & ich gehe mit dem Gips auch einkaufen, um mich zu versorgen^^ das ist seitens Arbeitgeber auch erlaubt aber ich wollte fragen, wie es mit solchen größeren Touren aussieht oder ob man das lieber sein lassen sollte, für den Fall dass man gesehen wird. Kann es da rechtlich Terz geben?
6 Antworten
Du bist verpflichtet, alles dafür zu tun und zu lassen, was deine Arbeitsfähigkeit möglichst schnell wiederherstellt bzw. deine Genesung nicht gefährdet.
Bei einem Gipsbein wüsste ich jetzt nicht, inwiefern ein kleiner Ausflug in die Stadt da jetzt sonderlich genesungsgefährdend sein sollte. Im Gegenteil, wahrscheinlich ist es sogar gut, wenn du damit mal rauskommst, damit du keinen Lagerkoller bekommst und dann deine Psyche irgendwann "schlapp machst" ;).
Allerdings ist die rechtliche Lage das eine, dummes Gerede unter Kollegen etwas ganz anderes... Wenn du krankgeschrieben in der Stadt Kollegen triffst, dann gibt's da immer irgendwo einen, der hinterher ablästert, dass du ja wohl auch arbeiten gehen kannst, wenn du es schaffst, in der Stadt unterwegs zu sein. Das hat zwar keine (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen für dich, kann aber eben im Kollegenkreis doch unangenehm sein.
Von daher würde ich dir empfehlen, diesen Ausflug für einen Ort und eine Zeit zu planen, wo du möglichst sicher ausschließen kannst, irgendeinem Bekannten zu begegnen ;).
Waren heute unterwegs, hat alles gepasst & wir trafen keinen Bekannten :)
Das übersteigt die Toleranz mit einem Beinbruch. Wenn du bummeln gehen kannst, kannst du auch arbeiten.
In meiner jetzigen Stellung könnte ich es ohne Zweifel^^ damals wäre das in dem anderen Job nicht gegangen.
Danke!
Selbstverständlich ist das erlaubt. Du darfst nur die Genesung nicht gefährden (von einer Bergtour oder ähnlichem mit Gips lese ich hier aber nichts). Und du darfst nicht nur so tun, als ob du krank wärst. (Ich lese hier auch nicht, dass du den Gips zum Tanzen kurz abnimmst und dann wieder dran machst.)
Offenbar hast du eine Arbeitsstelle, wo du mit Gipsbein krankgeschrieben wirst. Das heißt aber nicht, dass du dich nicht mal mit jemandem auf einen Kaffee treffen darfst.
Du kannst hüpfen und springen, tanzen und singen. Das geht deine AG nichts an
ABER der Arzt muss gesagt haben das dies nicht der Krankheit schaden. Und bei einem Gips ist eigentlich ruhigstellen angesagt - oder nicht?
Grundsätzlich ist es so, wenn du nicht bettlägrig geschrieben bist, kannst du machen was du willst. Bewegung der Beinmuskulatur ( gesundes Bein ) tut wie genauso frische Luft gut, es hilft dem Heilungsprozess.
Vielen Dank :)
Das ist schon mal hilfreich. Unter den Kollegen würde es zwar kein dummes Gerede geben, wir sind im Grunde wie eine Familie, aber trotzdem weiß ich was du meinst!