Kratzer an der Außenseite der Wohungstür - muss ich zahlen?
Hallo, bei Übergabe der alten Wohnung wurde festgestellt, dass an der Wohnungstür außen ein Kratzer ist. Dieser wurde auch im Übergabeprotokoll dokumentiert. Meine Aussage dazu: "wir waren das nicht, war vielleicht vorher schon." Antwort der Hausverwalterin: "Vielleicht hat man es damals wegen dem Licht nicht gesehen" Ca. 1 1/2 Wochen später bekam ich dann eine Email der Hausverwalterin, in welcher sie verlangte, dass wir den Kratzer "fachgerecht von einem Schreiner beseitigen lassen" sollen. Der Kratzer ist an der Außenseite der Wohnungstür, also zum Treppenhaus, kann also quasi jeder gewesen sein. Muss ich da wirklich für den Schaden aufkommen?
3 Antworten
Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)
Ca. 1 1/2 Wochen später bekam ich dann eine Email der Hausverwalterin, in welcher sie verlangte, dass wir den Kratzer "fachgerecht von einem Schreiner beseitigen lassen" sollen. Der Kratzer ist an der Außenseite der Wohnungstür, also zum Treppenhaus, kann also quasi jeder gewesen sein. Muss ich da wirklich für den Schaden aufkommen?
Wenn Du den Schaden nicht verursacht hast, musst Du nicht zahlen, denn der Flur gehört nicht zur Mietsache, sprich die Außenseite der Tür dann auch nicht.
MfG
Johnny
Ich würde nichts zahlen.