Kurzsichtigkeit als Kapitän
Guten Tag,
ich möchte den Berufsweg des nautischen Offizierassisten einschlagen (mit dem Endziel Kapitän auf großer Fahrt).
Ich mache die Tage einen Seediensttauglichkeitscheck beim Gesundheitsamt.
Die Dame am Telefon empfahl mir einen Blick in den Bundesrechten der Seetauglichkeiten bezüglich meiner Sehstärke zu werfen. Ich trage auf beiden Augen Kontaktlinsen mit -1,75 Dioptrien.
Nun musste ich folgendes aus den Bundesgesetzen lesen:
Und habe eine Verständnisfrage an euch
(1) Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen. Eine Übersichtigkeit darf weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen. Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen.
(5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen.
Ich bin ziemlich erschrocken als ich Punkt 1 gelesen habe, weil ich dachte dass ich nun den Beruf vergessen kann. Allerdings macht mir Punkt 5 wieder Hoffnung.
Ist es so zu verstehen, dass alle Bedingungen von Punkt 1 erfüllt werden müssen damit Kapitäne usw. ohne jegliche Sehhilfe arbeiten dürfen?
Laut Punkt 5 darf ich also doch den Beruf ausüben nur mit ständiger Seehilfe während der Arbeitszeit, oder?
12 Antworten
Für die Dioprtin gilt: Eine Übersichtigkeit darf weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen.
Da bist Du mit 1,5 locker im Soll. Es geht um das Vermögen Deines Auges, SCHARF zu sehen, wenn der Betrachtungsabstand optimal ist. Das hat nichts mit kurz oder Weitsichtig zu tun. Allerdings wirst Du an Bord immer Brille und Ersatzbrille brauchen. Nicht soo schlimm, finde ich ;-)
Wahrscheinlich geht es darum, dass es auch Fälle gibt, wo trotz Brille nicht mehr die volle Sehschärfe erreicht wird. Wenn Du mit Brille die volle Sehschärfe erreichst, dürfte es keine Probleme geben.
Ich bin ziemlich erschrocken als ich Punkt 1 gelesen habe, weil ich dachte dass ich nun den Beruf vergessen kann. Allerdings macht mir Punkt 5 wieder Hoffnung.
Ist es so zu verstehen, dass alle Bedingungen von Punkt 1 erfüllt werden müssen damit Kapitäne usw. ohne jegliche Sehhilfe arbeiten dürfen?
Ahoi! Das ist in der Tat etwas verwirrend. Wenn man sich nach Punkt 1 richtet, sieht es erstmal so aus, als wärst Du wohl tatsächlich ausgeschieden, da Du mit -1,75 Dioptrien ohne Korrektur nicht auf den geforderten Visus von 1,0 bzw. 0,7 kommen wirst. Ich würde das aber so verstehen, daß Du nach entsprechender Untersuchung, bezogen auf Punkt 5, mit der Auflage Brille bzw. Kontaktlinsen zu tragen, als tauglich eingestuft werden könntest.
Am besten fragst Du mal direkt bei der zuständigen Stelle nach, dort wird man Dir genaue Auskunft geben können.
Wenn Du zur See fahren willst, dann musst Du eine Mindestsehfähigkeit haben, wie beschrieben, und allenfalls als Kapitän kannst Du da mit "Milde" rechnen.
Wie bitte willst Du denn bei miesem Wetter an Deck arbeiten können, wenn die Brille ständig "überspült" wird oder der Wind sie Dir wegreisst.
Und Kontaktlinsen, wenn Du Seewasser in die Augen bekommst?
Darüber solltest Du noch einmal intensiv nachdenken!
Wahrscheinlich gibt es Lösungen.
Aber nicht diese: http://de.wikipedia.org/wiki/Larry_Walters