Laser pointer 5mw grün kurz ins Auge?
Mit hat ein Junge vor 5 Tagen mit einem Laserpointer glaube 5 mw und grün ins Auge für ich glaube fast eine Sekunde geleuchtet ich habe ein Problem und kann erst in 2 Wochen zu einem richtigen Augenarzt.... aber ich war bei einem Optiker und der hat alles angeguckt und meinte alles ist ok aber ich bin mir nicht so sicher weil ich auf dem Auge keinen Fleck aber so einen Schatten wo ich zwar durchgucken kann aber der sehr komisch ist... manchmal sehe ich diesen Schatten gar nicht und besonders mit Kontaktlinsen doller und übrigens als es passierte hatte ich auch Kontaktlinsen drin ist das gut oder schlecht?
3 Antworten
Bei der Bewertung der Situation muss man zunächst prüfen, war das ein direkter Blick in den Strahl oder wurde das Auge nur seitlich getroffen. Funktionierte eine Abwendungsreaktion? Die Sicherheitsnorm geht von einer solchen Reaktion (also Schließen des Augenlids oder Wegdrehen von der Quelle) aus und nimmt als maximalen Expositionszeitraum 0,25 s an.
Wenn die Kontaktlinse für Fernsicht das Auge auskorrigiert, dann hat man mit der Linse die gefährlichste Situation, nämlich den kleinsten abgebildeten Fleck auf der Netzhaut.
Der direkte Blick in den Strahl dürfte gefährlich sein, die seitliche Bestrahlung wäre wahrscheinlich nicht riskant.
Die Sicherheitsnorm DIN EN 60825-1 (2015-07) sagt dazu:
Lasereinrichtungen, die Strahlung emittieren, bei denen ein direkter Blick in den Strahl die MZB-Werte über-schreiten kann, wobei das Risiko in den meisten Fällen relativ gering ist. Der GZS von Klasse 3R ist begrenzt auf das 5-Fache des GZS (1 mW) von Klasse 2 (5 mW für sichtbare Laserstrahlung) und oder das 5-Fache des GZS von Klasse 1 (für unsichtbare Laserstrahlung). Wegen des geringeren Risikos gelten weniger Herstellungs-anforderungen und weniger Schutzmaßnahmen für den Benutzer (abhängig von nationalen Vorgaben) als für Klasse 3B. Obwohl Lasereinrichtungen der Klasse 3R nicht als eigensicher betrachtet werden können, ist das Risiko begrenzt:
– weil ungewollte Expositionen (z. B.) bei der Strahljustage selten unter ungünstigsten Bedingungen erfolgen, mit großer Pupille und bei ungünstigster Akkommodation, wobei die gesamte Strahlenergie in das Auge eintritt;
– wegen des in der MZB eingeschlossenen Reduktionsfaktors (Sicherheitsmarge):
– wegen des natürlichen Abwehrverhaltens bei Exposition durch helles Licht im Fall sichtbarer Strahlung und wegen der Reaktion auf eine Erwärmung der Hornhaut bei ferner, infraroter Strahlung.
Das Risiko einer Verletzung wächst mit der Einwirkungsdauer, und eine Bestrahlung mit absichtlicher Augenexposition unter „worst case“-Bedingungen kann gefährlich sein.
Bei den Flecken, die du siehst, würde ich keinen ursächlichen Zusammenhang sehen, aber lass dir das von einem Augenarzt prüfen.
Danke für die Antwort es war seitlich und momentan nehmen die Beschwerden zum Glück ab ich glaube ich hatte Glück 😊
Die Kontaktlinsen haben das Licht möglicherweise noch stärker gebündelt oder gestreut. Dadurch kann sich das grelle Licht auf das Auge verteilt haben, was nicht zu schweren Störungen geführt hat
Was glaubst du habe ich jetzt etwas mit der Netzhaut ich meine der Optiker also so ein Fielmann hat sie angeguckt und meinte das ist nichts aber ich habe halt dieses komische Gefühl geht das weg?
5 mw ist Klase 3a, das reicht um die Hornhaut zu verletzen und Narbengewebe zu erzeugen. Geh zum Augenarzt, das ist ernst.
5 mW sichtbar ist Klasse 3R = 5 x Klasse 2 nach neuester Norm. Ansonsten s. meinen anderen Kommentar.
Kritischer als die Hornhaut ist da sicher die Netzhaut zu betrachten.
Und was wäre die Konsequenz? Der Nachweis einer Schädigung ist nur wenige Stunde nach der Bestrahlung zu erbringen. Der Schaden ist in jedem Fall irreversibel. Bei Nachweis einer Schädigung ginge es nicht um Heilung sondern nur um Haftung.