Muss der Vermieter das ersetzen?

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Das gehört zwar bei möblierter Vermietung zur Mietsache, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet persönliche Ansprüche zu befriedigen, welche über den Istzustand bei Abschluss des Vertrages hinausgehen.

Da steht ein Bett, worin Du schlafen kannst und du warst bei Abschluss des Vertrages damit einverstanden. Das Bett ist nicht kaputt (also in einem anderen Zustand als zum Vertragsabschluss) , also gibt es für den Vermieter keinen Anlass zum Ersatz.

Wenn Du persönliche Änderungen an der Mietsache vornehmen möchtest, so muss dies mit Zustimmung des Vermieters und auf eigene Rechnung geschehen.

Du kannst Dir eine Deinen Ansprüchen genügend Matratze , wie auch Möbel etc. besorgen. Musst jedoch die Vorhandenen Gegenstände in geeigneter Weise (auf Deine Rechnung) aufbewahren, das diese nicht zu Schaden kommen.

In Deinem Fall sähe das folgendermaßen aus:

Du teilst dem Vermieter mit, dass Du die vorhandene Matratze gegen eine bessere tauschen möchtest und einigst Dich mit ihm über den Verbleib des Originals.

Als kluger Vermieter würde ich mich (wenn die alte "marode" ist) am Kauf beteiligen und bestimmen das diese bei Deinem Auszug in der Wohnung verbleibt.

Im übrigen sind Bettzeug, Matratze, Handtücher etc. eine Art Hygieneartikel und Individuell. Diesbezüglich sollte man äbwägen ob man eigene nutzt .

Ich würde mich nie in eine Bett mit mit einer durchgelegenen Matraze legen. Da fängt es mich sofort an zu jucken wenn ich daran denke.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet dir eine Matraze zu kaufen.

Matrazen sind nicht teuer. Kauf dir eine eigene.

Erzesel  15.11.2020, 08:59
...fängt es mich sofort an zu jucken ...

...ach hab Dich nicht so... 😅. So ein menschlicher Körper ist ziemlich widerstandsfähig...

Ich ich war 25 Jahre beruflich auf Reisen , da lernt man Betten kennen...

Ich möchte garnicht um die Flora und Fauna so mancher Liegestadt nachdenken.

Ich denke so manche Matratze war lebendiger als ich...🤣🤣🤣

Hallo User 8889..,

ich vermute mal, das für die Matratze du selbst zuständig
bist und der letzte Mieter Diese wegen der Mulde zurück
gelassen hat oder ob das Vermietersache ist ?

Rede doch mal mit dem Vermieter, das müsste ja im
Mietvertrag stehen. Vorallem deshalb, wenn du z.B.
eine neue Matratze kaufst, ob du Diese dann minahmen
darfst. Das solltest du vorher klären.

Mein Rat, um irgendwelchen Streitigkeiten mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen und gleichzeitig was für die Gesundheit zu tun:

Kauf Dir selbst eine neue Matratze. Die Emma One ist z. B. gut und preislich günstig.

Stell die alte Matratze des Vermieters in den Keller und bewahre sie auf. Beim Auszug kannst Du sie dann wieder in das Bett des Vermieters legen.

Du hast das gemietet, was Du "vorgefunden" hast. Wenn Du da was anderes willst, dann musst Du Dir das selbst besorgen.

Abgesehen davon, dass ich mir in meine Wohnung immer eine eigene Matratze besorgen würde.