Muss Facharzt Bericht an Hausarzt schreiben?
Ich soll manchmal beim Arzt unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass die Arztpraxis keinen Bericht an meinen Hausarzt schreiben muss, obwohl mein Hausarzt das immer auf die Überweisung schreibt, dass er eine Überweisung haben will. Mein Neurologe hingegen zu dem ich seit 2007 gehe hat noch nie einen Bericht an meinen Hausarzt geschrieben. Naja und jetzt war ich in Niedersachsen beim Arzt. Dort musste ich unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin, dass die Praxis einen Bericht an meinen Hausarzt schreiben darf. Wie kommt es zu solchen Unterschieden und wie ist das denn nun geregelt?
8 Antworten
Ich finde, das es bisher keine klare Antwort gegeben hat.
- Eigentlich... , Das normalste... u.a.m. sind für mich keine klare Antwort auf die gestellte Frage.
Ja, wenn es auf dem Überweisungsträger steht und vom Hausarzt angefordert wird. Ansonsten ist es eine Grauzone.
Wie bitte? Habe ich nicht verstanden.
Wenn Du mit einer Überweisung (egal welche Fachrichtung) zu einem anderen Arzt gehst, besteht schon länger eine Berichtpflicht. Ob den Orthopäden interessiert, was der HNO sagt, bleibt dahin gestellt, aber es ist so. Die Berichtpflicht kann umgangen werden, wenn der Patient unterschreibt, dass er das nicht wünscht oder wenn keine Überweisung vorliegt.
Als med. Fachangestellte weiß ich, dass bei einer Überweisung der Facharzt verpflichtet ist einen Bericht an den überweisenden Arzt zu schreiben. Bist du mehrere Quartale hintereinander beim FA und dein Krankheitsbild ändert sich nicht wesentlich, kann der Arzt sich von dir mit deiner Unterschrift von seiner Berichtspflicht entbinden lassen und muss deinem Hausarzt nicht immer den gleichen Brief schicken. Bist du aber jedes Quartal mit einer anderen Erkrankung bei diesem FA muss er auch jedes Quartal an den überweisenden Arzt einen Bericht schreiben.
Es ist allerdings sinnvoll, wenn alle beteiligten Ärzte einen Bericht an deinen Hausarzt gehen lassen. Wenn du bei einer späteren Erkrankungen einen Krankheitsverlauf nachverfolgen willst, müsstest du alle einzelnen früheren Ärzte anschreiben.
Auch im Notfall kann es gut sein, auf ein Gesamt-Archiv deiner Krankenakten zugreifen zu können. Ausserdem sollen dadurch Doppel-Medikamentationen und unerwünschte Wechselwirkungen von verordneten Mitteln vermieden werden.
Bei einer Überweisung zu einer Konsiliaruntersuchung muss der Facharzt zwingend einen Bericht an den überweisenden Arzt schreiben. Bei einer Überweisung zur Mitbehandlung nur dann, wenn der Hausarzt dies ausdrücklich auf der Überweisung vermerkt.Unterschreiben würde ich in keiner Praxis irgendetwas, es sei denn, ich wünsche ausdrücklich keine Nachricht an meinen Hausarzt.
Inm meiner Antwort kommt auch..u.a.m. nicht vor !!!