Muss man den pap-abstrich machen kenne Frauen die ihn nie gemacht haben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich lasse das auch nie machen. Ich bin nach einer sehr schlechten Erfahrung nie wieder zum Frauenarzt, ich lasse es drauf an kommen. Ich würde nur im Notfall zu einer Frauenärztin gehen, wenn ich Beschwerden hätte. Pille habe ich mir mal eine Zeit lang verschreiben lassen, aber die Untersuchung habe ich verweigert. Von diesen Vorsorgeuntersuchungen halte ich nichts. Das macht für mich nur Sinn, wenn man familiär vorbelastet ist oder ab einem gewissen Alter, aber bei jungen Mädchen, finde ich es sehr fragwürdig.

Nein, man ist nicht zu einem Pap-Abstrich gezwungen. Man darf den ab 20 machen. Ab 30 darf man zwischen einem jährlichen Pap-Abstrich und einem 5-jährlichen HPV-Test wählen. Jedenfalls wird es ab da von der Krankenkasse bezahlt.

Nein, durch Abtasten und anschauen kommt man da nicht weit. Der Abstrich soll ein Frühstadium erkennen, in dem der Tumor nur wenige Zellen betrifft, sodass man keinen wirklichen Krebs bekommt. So kann die Veränderung entfernt werden, bevor sie sich verbreitet.

Ein bakterieller Abstrich wird in ein anderes Labor geschickt, muss nicht exakt von der Portio sein und es gibt komplett andere Kriterien dazu, was da beurteilt wird.

aymy2 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 06:30

Ich hab 8 jahre kein abstrich gemacht und 6 jahre kein untersuch sieht sie dann was da ich so lange nicht mehr beim gynäkologe war auch ohne Abstrich was sieht sie mit dem spekulum alles ich muss die spirale neu setzen lassen darf ich ihr sagen sie soll mir nur die spirale auswechseln

Seraphiel0  24.06.2021, 21:13
@aymy2

Das musst du nicht mal dazu sagen, die kann nicht ohne deine Zustimmung da einfach Abstriche machen. Und ich verstehe nicht, warum du dich überhaupt dagegen weigerst, deine Gesundheit in deine eigene Hand zu nehmen und vorzusorgen.

Jegliche Behandlung bedarf deiner Zustimmung.

Da jeder ärztliche Eingriff aus rechtlicher Sicht eigentlich eine strafbare Körperverletzung darstellt, kann der Arzt einen Patienten nur behandeln, wenn dieser der Behandlung zustimmt.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Auch im medizinischen Bereich hast du ein "Recht auf Nichtwissen", welches dich schützt, Informationen zu erhalten, die dich in deiner Lebensführung beeinträchtigen könnten.

Allerdings können so gegebenenfalls gesundheitserhaltende oder sogar lebensrettende Maßnahmen nicht oder zu spät ergriffen werden.

Alles Gute für dich!