Nachbarschaftsrecht Katze, muss ich die Katze wirklich dulden?
Hallo, folgende Situation: Großstadt, Stadtteil, eher Vorortcharakter, Reihenhaussiedlung, Rasenfläche mit Terrasse ca. 40 qmp. Die Grundstücke sind untereinander mit 80 cm Zäunen und nach außen mit 163cm Zaun abgetrennt. Nachbar schafft sich eine Katze an, die er frei laufen lassen will, auch über unser Grundstück. Problem: Sowohl ich, als auch die weiteren direkt angerenzenden Nachbarn (insg. 3 Personen) haben eine starke Katzenallergie, die sogar asthmatisch ist. Über die Rechtlage bin ich soweit informiert, dass das Landgericht München schon die Abschaffunge iner Wohnungskatze aus einer Mietwohnung angeordnet hat, weil der Nachbar Allergie hatte. §1004 BGB besagt ja, dass starke Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks nicht geduldet werden müssen. Soweit, so klar. Ich verlange ja nicht die Abschaffung der Katze, sondern nur, dass sie von meinem Grundstück wegbleibt. Ich möchte nicht einen Allergieanfall bekommen müssen, wenn ich mich auf meine Liege lege, nur weil die Katze vorher irgendwann da gelegen hat . Einen Zaun, der näher als 1,20m ist, dürfen wir aber nicht stellen. Der Nachbar zeigt nicht wirklich Einsicht. Er hat dieses Haus gekauft und will auch seine Katze frei laufen lassen. Nun wurde mir gestern von einer Katzenhalterin fest geschworen, dass er auch dazu das Recht hätte und meine Allergie da keine Rolle spielen würde. Wie ist die Rechtslage?
8 Antworten
Die Problematik hat einen juristischen und einen medizinischen Aspekt. Zur Beurteilung der juristischen Frage brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der sich mit diesem Thema auskennt und über die aktuelle Rechtssprechung informiert ist. Zum medizinischen Aspekt: Natürlich ist eine Katzenhaar-Exposition im Freien deutlich geringer als in geschlossenen Räumen und sie dürfte in der Regel nicht ausreichen. eine schwere allergische Reaktion (starke Heuschnupfen-artige Beschwerden, Asthma-Anfall, allergischer Schock) auszulösen. Anders verhält es sich aber, wenn Katzen es sich auf Decken, Liegen mit Textilbezug oder Kissen bequem machen. In diesem Fall können sie auch im Freien ausreichende Allergenmengen hinterlassen, um allergische Symptome zu verursachen. Die Stärke der Beschwerden hängt natürlich vom Sensibilisierungsgrad der betroffenen Person ab. Personen, die stark sensibilisiert sind und z.B. asthmatische Reaktionen bei Katzenkontakt haben, sollten eine derartige Situation nicht hinnehmen.
Vielen Dank für die Antwort. Genau um den medizinischen Aspekt geht es da. Ich habe eine Liege, die einen entsprechenden Textilüberzug hat, habe Sitzauflagen auf den Stühlen (Polster), die ich zwar wegnehmen kann, aber eben nicht immer tun möchte und bei der Liege geht das nicht. Ich möchte nochmals klar sagen: ich habe nichts gegen die Katze, solange sie auf dem Nachbar-Grundstück bleibt und nicht nachts ungesehen auf meiner Liege nächtig und ich am nächsten Tag dann nichtswissend in die Allergenfalle trete. Ich habe eine starke Sensibilisierung (die Reaktion war im Pricktest 3 wenn die Skala von 1-3 ging), der Test ist nun 10 Jahre her und ich hatte schon 2 Asthmaanfälle wegen Katzen in den letzten 5 Jahren, einmal eben in diesem Bett, das andere Mal in einer zu dem Zeitpunkt gelüfteten Wohnung und ich habe nur auf dem Stuhl gesessen, wo die Katze wohl auch mal liegt. Dabei muss ich mit den Händen die Allergene ins Gesicht befördert haben. Ich meide daher diese Tiere wie der Teufel das Weihwasser und so komme ich ansich gut klar. Also ansich müsste man dann das Ganze mittels Rechtsanwalt und ärztlichen Gutachten klären lassen?! Notfalls auch das, Gesundheit vor artgerechter Tierhaltung, sorry.
Da wirst du schlechte Karten haben. Niemand wird den Katzenhalter deshalb verbieten (können), seine Katze frei herum laufen zu lassen. Schließlich laufen mit Sicherheit noch andere Katzen in der Gegend herum, das wäre dann doch wohl ein wenig übertrieben, jedem Halter zu verbieten, seine Katze laufen zu lassen, ist auch gar nicht machbar.
Anders sieht diese Situation schon in einem Mehrfamilienhaus aus, da aber auch nur, wenn die Katze durch den Hausflur laufen würde, die Wohnungshaltung (ist sie denn vom Vermieter erlaubt), kann nicht verboten werden, nur weil der Nachbar eine Allergie hat.
Wenn du da so sensibel bist, dürftest du ja gar nicht mehr raus gehen. Jeder Türgriff, jeder Sitz im Bus, jeder, der neben dir steht, könnte mit Katzenhaaren konterminiert sein.
Man kann es auch übertreiben.
Mein Schwiegersohn hat auch eine starke Katzenallergie und wir hatten eine Katze. Wenn er uns im Sommer besuchen kam, gab es keine Probleme, da wir und die Katze meist draußen waren. Im Winter war das anders, da bekam er asthmatische Anfälle. Wir mußten dann sehen, daß die Katze überwiegend draußen war, dann ging es!!! Also sehe ich kein Problem, solange die Katze nicht in Dein Haus kommt!
Aber gegen das Streuner einer Katze kannst du nichts machen.
Du musst sie schon regelmäßig von deinem Grundstück verscheuchen.
Och, machen kann man da einiges...
Für nicht-allergische Tierhalter ist es oft schwer nachvollziehbar, dass andere Personen unter ihrem vierbeinigen "Liebling" stark leiden können. Gerade Sensibilisierungen gegen Katzen sind häufig ungewöhnlich stark - manchmal reicht schon der Sitz im Kino, im Auto oder im Bus, auf dem vorher ein Katzenhalter gesessen hat, um bei stark allergisch reagierenden Personen Beschwerden auszulösen. Es klingt strange - ist aber nun mal so. Ihrem Kommentar ist zu entnehmen, dass Sie offenbar zu den stärker betroffenen Allergikern gehören. Konkret müssen Sie also verhindern, dass sich Katzen auf Ihren Materialien niederlassen. Der einfachste Weg ist, diese in Abwesenheit zu entfernen. Es gibt im Fachhandel wohl auch "Vergrämungsmittel", die Katzen fernhalten. Ob sie was taugen und einen nicht selber vergrämen, weiß ich nicht. Der schwierigste Weg dürfte die Auseinandersetzung mit dem Nachbarn sein.
Hallo, so sehe ich es eben auch. Da wird dann mit Tierliebe argumentiert. Diese steht hier nicht zur Debatte, sondern die Gesundheit. Leider kann ich die Liege nicht entfernen, da ich sie dazu jedesmal durchs Haus in die Garage tragen muss, wo sie über Winter auch hinkommt. Im Haus gibt es dafür keinen Platz. Die Auseinandersetzung mit dem Nachbarn werde ich, bzw. wir (3 allergische Nachbarn) aber leider suchen müssen, da es hier eben 3 Personen sind und für uns leider nicht einzusehen, dass wir uns alle 3 nach diesem Tier und der Meinung des Nachbarn richten sollen. Ich persönlich hoffe auf das Gerichtsurteil auf München, was ich dem Nachbarn auch so gesagt habe. Eben dass ich nach §1104 eine Beseitigung der Einschränkung der Nutzung meines Eigentums verlangen kann. Seither redet er nicht mehr mit mir. Aber ich hoffe, dass er unter dem Druck der gesamten Nachbarn doch noch einsichtig wird. Zumal er auch befürchten muss, dass irgendeiner dem Tier mehr antut als nur einen Schwall Wasser. Zumal ich dies eh nicht verstehen kann, die Wohnanlage liegt direkt an einer stark befahrenen Hauptstrasse, wie ich eine Katze überhaupt rauslassen kann. Nicht falsch verstehen, aber man kann fast hoffen, dass sich damit das Problem bald von alleine löst.
Wenn ihm das Haus gehört, dann kann er da tun und lassen, was er will.
Eine Katzenhaarallergie tritt doch nur dann auf, wenn die Katze sich in unmittelbarer Nähe befindet, oder? Und nicht, weil sie irgendwann mal dort vorbei gelaufen ist.
Abgesehen davon kann man Katzen (rein rechtlich) inzwischen auch bei Mietwohungen nicht mehr verbieten!
Das Problem ist sicher nicht die Katze draußen, aber wenn sie auf der Liege liegt, hinterlässt sie Haare und das reicht bei mir schon, in Kontakt mit Haaren zu kommen. Da reichts, wenn die Katze 1 Woche vorher in einem Bett war, in dem ich schlafen will. Wie ist das rein rechtlich? Es ist eine Beeinträchtigung, zumal ich auch nicht mehr die Terrassentür aufstehen lassen kann zum Lüften, wiel die ja dann reinkommen kann und ewinmal auf dem Sofa, kann ich mich da nicht mehr hinlegen. Die Allergie ist wirklich schlimm die ich habe. Eine Fliegengittertür anzubringen, kostet ja mich Geld und das sehe ich ehrlichgesagt nicht ein. Ich kann auch auch im freien keinen Hund streicheln, wenn ich nicht danach sofort die Hände wasche und irgendwas in mein Gesicht kommt, gehts mir richtig übel danach.