OP während der Arbeitslosenzeit
Ich bin seit dem 1. September 2013 arbeitslos (Altphilologe) und werde bis 28.02.2014 Arbeitslosengeld beziehen. Ich müsste an einem Fuß operiert werden: Was passiert, wenn ich z.B im Januar2014 ins Krankenhaus gehe? Wird die Zeit dort und die anschließende Reha von der Agentur für Arbeit oder von der Kran- kenkasse bezahlt? Würde sich im Anschluss an die Krankschreibung (ca.4 Wochen) der Anspruch auf ALG um 4 Wochen verlängern?
Wer hilft und erklärt mir, was in einem solchen Fall zu beachten und zu tun wäre? Vielen Dank Würde Anton
2 Antworten
Bei ALG1 zahlt die Agentur für Arbeit Deine Krankenkassenbeiträge weiter. Das bedeutet, dass die OP natürlich ganz normal über die Krankenkasse abgerechnet wird. Der Anspruch von ALG1 verlängert sich allerdings durch einen Krankenhausaufenthalt nicht (automatisch).
Die Behandlungskosten und den stationären Aufenthalt zahlt deine Krankenkasse. Für bis zu 6 Wochen wird das AlG 1 weiter gezahlt. Danach würde das Krankengeld einsetzen. Die Reha wird im allgemeinen von der Rentenversicherung gezahlt. (Das musst du rechtzeitig beantragen)
Die Anspruchsdauer verlängert sich dadurch nicht.