Hat eine Reha Absage Konsequenzen beim ALG 1?
Ich war längere Zeit im Krankengeld, wurde vor 6 Monaten von meiner Krankenkasse (gesetzliche Versicherung) dazu aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen, und habe das auch gemacht.
Ich bin mittlerweile nicht mehr im Krankengeld (da wieder gesund und nicht mehr krankgeschrieben), bekomme aber derzeit noch ALG 1.
Die Reha soll ende November beginnen und aus Angst vor Corona möchte ich diese absagen.
(Falls das für meine Frage eine Rolle spielen sollte: Ich bin wieder fit und die Krankschreibung war wegen psychischen Problemen von meinem vorherigen Job und ging in die Richtung burn-out.)
Jetzt habe ich bei meiner Krankenkasse angefragt ob es irgendwelche Konsequenzen für mich hätte, wenn ich die Reha (wegen Corona) absagen würde und nur die schriftliche Antwort erhalten: Da ich Leistungen von der Arbeitsagentur erhalte, ist eine Absage der Reha mit der Arbeitsagentur abzustimmen.
Das hilft mir überhaupt nicht weiter, denn das war überhaupt nicht meine Frage.
Weiß hier vielleicht jemand ob so eine Reha Absage Konsequenzen bei der Krankenkasse oder dem ALG 1 Bezug hätte? (Unter Berücksichtigung das dies eine Reha ist von der ich damals von der Krankenkasse aufgefordert wurde)
2 Antworten
Hallo,
bei der Krankenkasse kann es nur Auswirkungen haben, wenn erneut Krankengeld bezogen wird.
Die Agentur für Arbeit zahlt für 6 Wochen Leistungsfortzahlung (auch wenn es die Erkrankung ist, aufgrund der Krankengeld bezogen wurde).
Welche Auswirkungen eine nicht angetretene Reha auf das Arbeitslosengeld hat, kann ich nicht genau sagen. Vermutlich sind diese Pubkte wichtig:
- Wurde im Alg-Antrag nach der Reha gefragt? Was wurde dort angegeben?
- Hat die Agentur für Arbeit auf die Folgen einer nicht angetretenen Reha hingewiesen (ggf. auch im Kleingedruckten oder in Merkblättern)?
Ggf. mit dem behandelnden Arzt absprechen, welche medizinischen Argumente für oder gegen einen Rehaantritt sprechen. Ggf. auch die Risikogebiete von Wohnort und Rehaort vergleichen. Ggf. ist man am Rehaort sicherer vor Corona. Ggf. wird für den Rehaantritt auch ein Corona-Testergebnis erforderlich. Ggf. klären, wer die Kosten trägt.
Ggf. ist eine Verschiebung statt einer Absage sinnvoll.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Ja, es kann Probleme geben wenn die Agentur für Arbeit diese Reha unterstützt:
a) weil es der Verbesserung deiner Einsatzfähigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt dient
b) innerhalb der Reha geprüft wird ob möglicherweise eine zeitweilige Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung angezeigt ist.