Paracetamol hilft nicht sofort bei Unterleibschmerzen?
Bei Unterleibschmerzen nehme ich immer Paracetamol aber es wirkt leider in ca.40 Min. Bis dahin tut es schrecklich weh und ich kann mir nicht vorstellen diese Schmerzen mal auf der Arbeit zu haben. Denn ich halte es nicht aus.
Wisst Ihr was stärker ist als Paracetamol?
9 Antworten
Wenn deine Regelschmerzen wirklich so schwer sind, kannst du mal Ibuprofen oder Naproxen versuchen.
Schmerztabletten brauchen leider ihre Zeit, bis sie im Blut angekommen sind und wirken können. Wenn es um deine Regelschmerzen geht, versuch es mal mit Buscopan oder mit Ibuprofen. Letzteres wirkt innerhalb von 20-30 Minuten. Zudem schädigt Ibuprofen die Leber nicht so stark, wie Paracetamol.
Du brauchst nichts, was stärker ist als Paracetamol (denn das reicht ja offenbar), sondern etwas, was schneller wirkt. Zwei völlig unterschiedliche Dinge. Empfehlen kann ich Ibulysin, wirkt meist innerhalb von 15 Minuten.
Wenn die Schmerzen so schlimm sind - geh zum FA !
Jede Tablette braucht Zeit zum wirken, das hat mit der Stärke nichts zu tun
War ich schon. Sie meinte ich soll Paracetamol nehmen
Dann ist es ein sch... Arzt !
Klar gibt es auch einfach empfindliche Jammerleinchen, aber es gibt zb auch Ding wie Zysten die durchaus schmerzen verursachen!
Das stimmt so nicht, dann ist es ein schlechter Arzt. Ich hatte auch extreme Krämpfe wegen der Periode, ich wurde dann mit Endometriose diagnostiziert.
Paracetamol ist nicht so gut geeignet.
Nimm lieber Ibuprofen 400mg (Dismenol forte 400 oder DoloSpedifen 400).
Mit Cola eingenommen wirkt es besser und schneller.
Man soll Medikamente mit sprudelndem Wasser nicht einnehmen
Allgemein sagt man, dass man Medikamente mit stillem Wasser einnehmen soll.
Dann gibt es aber eben die Ausnahmen. Coffein, Kohlensäure und Zucker beschleunigen die Wirkung und hilft erst noch gegen die Übelkeit. Im Besonderen bei Migräne und Periodenschmerzen.
Und der zuckt die Schultern, sagt "Das ist normal, nehmen Sie eine Schmerztablette" und hat damit in einem Großteil aller Fälle recht.