Polizei beschlagnahmt verordnete Medikamente?
Hallo,
mir wurden bei doktoronline.com verschreibungspflichtige Medikamente verordnet. Diese hat die Polizei bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Obwohl ich die Verordnungen hierfür vorweisen konnte. Man sagte mir, es würden in diesem Falle noch weitere Überprüfungen erfolgen.
Ich verstehe jetzt nicht, um was für Überprüfungen es sich hier handeln soll. Die Verordnungen müssten doch zur Entlastung genügen, zumal ohnehin ärztliche Schweigepflicht besteht? Die können doch da gar nichts weiter überprüfen? Oder sehe ich das falsch ?
Welche Medikamente waren das
Tramadol
5 Antworten
Lege Beschwerde ein wenn es notwendige Medikamente sind die ärztlich verordnet wurden.
Für eine Beschlagnahme gibt es keinen Grund außer
- der Inhalt entspricht - oder wird vermutet - nicht der Verpackung.
Was war denn der Anlass, dass sie danach gesucht haben ?
Da liegt vielleicht der Verdacht nahe, dass der Verpackungsinhalt ein anderer ist als es sein sollte.
Es waren noch original versiegelte Medikamente, noch nie geöffnet
Das funktioniert auch bei Mogelpackungen.
Meiner Meinung nach ist es auch rechtswidrig,da dir die verschreibungspflichtigen Medikamente von einem zugelassenen Arzt verschrieben wurden .
Du kannst gegen die Beschlagnahmung beim zuständigen Amtsgericht die richterliche Entscheidung beantragen.
Das steht eigentlich auch in der Rechtsmittelbelehrung auf deiner Durchschrift
das gehört zu sanix24, da sind tatsächlich Ärzte dahinter die dir nach Prüfung deines Gesundheitsbigens und/oder Chat mit dir Medikamente verschreiben.
Für mich nach wie vor ein dubioser Laden aber vielleicht bin ich einfach nur altmodisch.
Rechtlich zulässig ist es aber.
Ich bin da auch eher altmodisch und gehe lieber persönlich zum Arzt um mir Medikamente verordnen zu lassen
Lege umgehend Beschwerde ein
https://impotenz-selbsthilfe.org/dokteronline-legal/
https://strafrecht-info.de/durchsuchung-rechtsmittel/
Lag ein Durchsuchungsbeschluss vor,und wenn ja mit welcher Begründung,eine Kopie davon musst Du ja bekommen haben?
Ja der lag vor. Ich hab angeblich die Medikamente im Darknet bestellt. Das hat denen so ein Spassvogel erzählt mit dem ich ab und an Kontakt hatte. Der wurde mit Drogen erwischt.
Ich habe das gerade mit den Tramadol gelesen,da bezweifle ich das ein Onlinedoc im Ausland Dir das verschreiben darf ohne Dich persönlich untersucht und gesprochen zu haben,das ist ein Opioid das ganz bestimmten Regeln bei der Verschreibung unterliegt in Deutschland.
Da kannst Du dir jede Beschwerde gegen die Beschlagnahme schenken,und das wirst Du auch wissen,Du hast Dir die nicht ohne Grund von einem Onlinearzt verschreiben lassen!
Eine Verschreibung oder Anwendung von Betäubungsmitteln setzt somit zwingend eine genaue körperliche Untersuchung des Patienten voraus, um sicherzustellen, dass nicht andere risikoärmere Mittel für die Behandlung infrage kommen. Keinesfalls darf der Arzt sich auf die Aussagen des Patienten verlassen, da dabei die Gefahr besteht, dass Symptome von Suchtkranken nur vorgetäuscht werden, um eine Betäubungsmittelverschreibung zu erschleichen
Verschreibung muss auf einem speziellen amtlichen Vordruck erfolgenProblematisch ist eine Verschreibung von Betäubungsmitteln insbesondere dann, wenn dem Arzt der Verdacht einer Drogenabhängigkeit des Patienten kommt. Hier hat der Arzt besonders genau die Angaben des Patienten zu hinterfragen und die Anzeichen eines drohenden Entzugs zu erkennen. Um zu vermeiden, dass es zu einem Missbrauch des Arzneimittels als Suchtmittel kommt, sollte der Arzt die sofortige Einnahme unter eigener Aufsicht oder der Aufsicht von geeigneten Hilfspersonen anordnen.
Die weiteren Anforderungen für die Ausgestaltung einer Betäubungsmittelverschreibung finden sich in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. § 8 der Verordnung schreibt vor, dass die Verschreibung auf einem speziellen amtlichen Vordruck zu erfolgen hat. Dieses dreiteilige Betäubungsmittelrezept wird auf Anforderung von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an den Arzt ausgegeben. In Notfällen kann auch ein anderes Verschreibungsformular verwendet werden, welches mit dem Wort „Notfall-Verschreibung“ zu kennzeichnen ist.
https://www.diabetologie-online.de/a/medizinrecht-betaeubungsmittel-verschreibung-1834285
Die Meds wurden wahrscheinlich eingesammelt da man bei dir eine Durchsuchung wegen Verdacht auf Rauschmittel oder sowas ähnlichem durchgeführt hat. Ob das was drauf steht auch drin ist und ob du das haben darfst oder nicht tut in dem Moment zunächst nichts zur Sache. Ist da - kommt mit.
Prüfung erfolgt im nächsten Schritt, also kein Grund zur Panik. Sollte das alles mit rechten Dingen zugehen hast nichts zu befürchten.
von der Polizei die Bestätigung der Wegnahme geben lassen und dem Arzt erneut vorlegen. Dann kriegst du Ersatz genau in der Menge verschrieben.
die sind zu langsam
Es geht mir nicht um den Ersatz. Ich verstehe bloß nicht warum ich Sie nicht wieder ausgehändigt bekomme. Ich habe bei der Polizei nachgefragt und wie bereits erwähnt die Antwort bekommen, dass noch weitere Überprüfungen in dieser Sache erfolgen. Aber was soll man da noch prüfen? Medikament + Verordnung liegt denen doch vor
Dann bleibt dir nur der Weg die richterliche Entscheidung über die Beschlagnahmung zu beantragten
Jemand hat ausgesagt ich würde die Medikamente zu Rauschzwecken über das Darknet bestellen