Privatpraxis - wo liegt der Unterschied?
Was ist der Unterschied zwischen einer Privatpraxis und einer normalen Arztpraxis? Gibt es möglicherweise Zahlungsunterschiede?
6 Antworten
Die Privatpraxis hat bzw. braucht keine Kassenzulassung.
Als Kassenpatient wirst Du dort nicht behandelt, nur als Selbstzahler (wobei Du Dich im Vorfeld informieren solltest, ob Deine Kasse einen Teil der Kosten übernimmt) bzw. als Privatpatient.
Ja die gibt es! In einer Privatpraxis werden ausschliesslich Privatpatienten behandelt. Kassenpatienten nicht.
In der privatärztlichen Praxis bist Du für die Bezahlung der Rechnung verantwortlich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen in der Regel nicht. Bei den privaten Kassen ist das vorher abzuklären.
Oft unterscheidet sich die privatärztliche Praxis durch die Leistungen. Um ein Beispiel zu nennen. Wenn ein Arzt vorwiegend im Bereich der Komplementärmedizin arbeitet, dann macht es für ihn Sinn, privatärztlich zu arbeiten, da die gesetzlichen Kassen meistens diese Leistungen nicht bezahlen. Aber auch im Vorsorgebereich gibt es Ärzte und andere Institutionen, die so arbeiten. Zum Beispiel viele Ärzte, die sich auf Sportmedizin und dort vorallem auf Leistungsdiagnostik oder sportärztliche Untersuchungen spezialisiert haben.
Ich kenne viele Klinikärzte, die Teilzeit in der Klinik arbeiten und nebenbei eine privatärztliche Praxis betreiben.
In der Privatpraxis hat der Arzt keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Da musst du erst seinen von ihm frei gewählten Betrag zahlen und du bekommst dann von deiner Krankenkassa den Betrag zurück, den sie an ihre Vertragsärzte für dieselbe Behandlung bezahlt. Das ist meistens viel weniger.
von ihm frei gewählten Betrag
Die GOÄ gilt auch für privatärztliche Leistungen. Allerdings werden i.d.R. höhere Sätze (Multiplikatoren) abgerechnet.
Eine Privatpraxis behandelt ausschließlich Privatversicherte Patienten oder selbstzahler hingegen eine normale Arztpraxis also eine kassenärztliche Praxis jeden behandeln muss. Der Unterschied liegt in der Abrechnung der Leistungen und im Behandlungssprektrum.