Röntgenschein ZFA
Hi, also ich habe vor drei Jahren eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten gemacht und habe eine Frage zum Röntgenschein. Mein Problem ist, dass es schon so lange her ist. Bekommt mein während der Ausbildung ein Zertifikat oder Schein? Ich wüsste nicht, dass ich einen bekommen habe. Oder hat man automatisch die Qualifikation, wenn man die Berufschule besucht und zum Schluss sein Röntgenwissen in der Abschlussprüfung anwenden muss?! Ich habe mich nämlich beim KFO beworben und angegeben ich hätte einen Schein, jetzt bin ich unsicher. Danke im vorraus
2 Antworten
Drei Jahre sind doch nicht so lange her, dass man vergisst, welche Zertifikate man bekommen hat? Und ... wär's nicht schlauer gewesen, dich vorher zu informieren und die Bewerbung erst dann abzuschicken?
In den neueren Ausbildungsjahrgängen ist der Röntgenschein Teil der Abschlussprüfung und man hat den damit quasi automatisch, danach muss man aber gelegentlich (ich glaub alle fünf Jahre) Auffrischungskurse besuchen. Das ist aber nicht überall gleich geregelt und an einigen Orten muss man eine zusätzliche Ausbildung für den Röntgenschein machen. Lies doch einfach in deinen Unterlagen nach, was da so steht - du musst nämlich irgendwie belegen können, dass du tatsächlich den Schein hast. Also entweder findest du den Schein oder einen passenden Satz auf dem Abschlusszeugnis, oder du musst erst einen (neuen) Röntgenschein machen.
Hast ja recht, ich hab dennoch ein schlechtes Gedächtnis und musste mich beeilen mit der Bewerbung. Ich muss das automatisch gemacht haben. Hab auch zum Schluss allein geröntgt.
Hallo =)
Ja, der Röntgenschein ist sehr wichtig! Er wie dein Führerschein, die erlaubnis zum Röntgen und er muss alle 5 Jahre mit einem Kurs aufgefrischt werden, sonst ist das KÖRPERVERLETZUNG was du da tust.
Theoretisch müsste er auch beim Arbeitgeben hinterlegt sein! Weil der muss ja auch wissen, ob du überhaupt legal röntgen darfst!
Liebe grüße!
Ich hab gerade mal eben nachgeschaut... hust... ja im Prüfungszeugnis stehen unter A&B meine Leistungen bei der schriftlichen und praktischen Prüfung und unter C steht, dass ich meine Kenntnisse nach § 18 a Abs.3 der Röntgenverordnung, während der Ausbildung erworben habe...