Sportunfähigkeitsbescheinigung für Fitnessstudio?
Hallo.
Ich habe aufgrund eines Armbruches zur Grundschulzeit seit Jahren Schmerzen im Arm und kann ihn oft nicht komplett ausstrecken. Ich habe mich vor einer Weile im Fitnessstudio angemeldet, aber seitdem ist das mit meinem Arm schlimmer geworden, so dass ich gerade noch so einige der Kurse mitmachen kann, aber auch nur unter Schmerzen. Laut Orthopäden kann man im Moment nichts dagegen machen. Nun frage ich mich, ob dies eine ausreichende Begründung ist, um mit ärztlichem Attest aus dem Fitnessstudiovertrag vorzeitig rauszukommen.
Vielen Dank schon mal
6 Antworten
Du kannst es versuchen. Aber es handelt sich hier um eine alte Verletzung die dir schon bekannt war als du den Vertrag abgeschlossen hast - also sehe ich da eher schwarz.
vorzeitig wirst nicht rauskommen
warum unterschreibt man einen Mitgliedsvertrag wenn man Schmerzen hat?
das einzigste: dein Doc stellt ein Attest aus, welches dir die Nichtteilnahme bescheinigt. Du zahlst voll und diese Pause wird kostenfrei nach Ablauf des Vertrages angehängt
Das Mitglied in einem Sportstudio kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit sofortiger Wirkung den Fitnessvertrag kündigen (vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az. 32 C 3558/96-19).
Einige Gerichte verlangen aber, dass das Attest konkret die medizinischen Hintergründe der Erkrankung benennt. So genüge nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nicht, dass ein Attest die Teilnahme am Fitnesssport ganz allgemein aus orthopädischer Sicht ausschließt (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2007, Az. 6 C 487/06). Ebenso unzureichend ist ein ärztliches Attest, in dem es heißt: „ […] eine Fortführung des Trainings im Fitness- bzw. Sportstudio kann zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen“ (Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 12 C 215/06).
Etwas kritischer sieht dies das Amtsgericht Dieburg in seinem Urteil vom 09.02.2011 - 211 C 44/09.
Seiner Auffassung nach, habe ein Fitnessstudiobetreiber keinen Anspruch auf vollständige und umfangreiche Aufklärung hinsichtlich der Krankheit seines Vertragspartners. Denn der Schutz der Intimsphäre habe grundsätzlich Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben. Die eventuell bestehenden Zweifel an einer Erkrankung müssen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundesgerichtshof an. Konkrete Angaben zur Art der Erkrankung sind demnach nicht notwendig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).
Nach Ansicht des Amtsgerichts München kann ein Sportstudiovertrag immer dann außerordentlich gekündigt werden, wenn schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen - z.B. aufgrund eines Unfalls - zu einer langfristigen Sportunfähigkeit führen (Amtsgericht München, Urteil vom 12.06.2013, Az. 113 C 27180/11
Nein, du hast davon gewusst als du den Vertrag eingegangen bist.
Zudem reicht die Aussage des Arztes " im Moment" einfach nicht aus für eine ausserordentliche Kündigung.
Für eine Pause würde es reichen.
Das dürfte kein ausreichender Grund sein. Außer das Studio hätte nur Geräte oder Angebote, die ausschließlich mit deinem schmerzhaften Arm verwendet, bzw. ausgeübt werden können.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du aufgrund des Arms eine kompltte Sportunfähigkeitsbescheinigung erhalten hast.
Außerdem: das Problem bestand doch bereits VOR Vertragsunterzeichnung.
Probieren kann mans dennoch.