Standortfremd neukrank bei Fußverletzung?
Guten Abend! Ich habe in letzter Zeit immer nach dem Sport schmerzen im rechten Sprunggelenk. Bisher habe ich mich durchgebissen. Seit Dienstag war es aber phasenweise besonders schmerzvoll. War diese Woche dann trotzdem noch im Dienst weil ich unbedingt BFT etc. mitmachen wollte für IGF2017. Heute habe ich wieder eine Runde gekickt und wieder Schmerzen, nachdem es gestern und Freitag schon wieder besser war. Ich würde ungern heute noch die 160km in Richtung Kaserne fahren, um morgen dann vom Truppenarzt zu zig zivilen unfähigen Ärzten geschickt zu werden die 1x Röntgen und gut is. Das Bundeswehrkrankenhaus in Berlin ist doch dann die bessere Entscheidung oder? Ich meine ich verletze meine Pflicht der Gesunderhaltung wenn ich mit dem Auto noch fahre. Das BWK Berlin ist nur 40min weg, also viel näher dran. Im Merkblatt "Standortfremd Neukrank" steht allerdings dass ich, wenn ich reisefähig bin den Dienst antreten sollte und mich im Standort neukrank melden sollte. Nicht dass man mir dann vorwirft, ich hätte mit Bahn anreisen können (Fahrzeit übrigens 3h), zumal reisefähig schwer definierbar ist^^ Was würdet ihr in meinem Falle tun? Ich denke ich bin besser im BWK aufgehoben, da mir die Verletzung echt Sorgen macht, und man dort direkt Fachärzte hat.
2 Antworten
klar geht das, ruf deinem spieß an und melde dich standortfremd neukrank. Kannst dann ruhig zum BwK gehen und dir deinen Krankenmeldeschein holen. Die maximale entfernung die man einem Soldaten zu seinem Stammtruppenteil zutraut sind 50km
Wenn man erkrankt ist, muss man sich nicht zwingend bis zum nächsten regulären "Arbeitstag" herumquälen, bei dringendem Behandlungsbedarf außerhalb der regulären Dienstzeit (abends,nachts,am Wochenende und an Feiertagen) kontaktiert man den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Regionalen Sanitätseinrichtungen. Dieser ist bundesweit unter der Telefonnummer (0800)9726378 erreichbar. Alles Weitere ist mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst zu klären. Es kann sein, dass Dich dieser tatsächlich in ein Krankenhaus schickt, es kann aber auch sein, dass Du zu einem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-Notdienst) geschickt wirst. Auf jeden Fall bist Du auf der sicheren Seite wenn Du vorab mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst Rücksprache gehalten hast. Deine Einheit solltest Du natürlich zeitnah über Deine Erkrankung in Kenntnis setzen. Wie kommst Du darauf, dass alle zivilen Ärzte unfähig sind?