Taxifahrten von Krankenhaus nach hause zahlt das nicht die Krankenkasse?
Hallo An Alle
Ich komme aus Stuttgart bin heute beim Sozialstunden ableisten Auf den Aki in einem langen Nagel getretten. Die Mitarbeiter haben den Rettungsdienst angerufen die haben dann einen KTW geschikt (Krankentransportwagen), die haben mich ins Krankenhaus gefahren die haben dann dann dort den Nagel Entfernt. Ich musste dann natürlich wieder nach hause habe krücken bekommen bin aber nicht gewöhnt mit Krücken zu gehen, díe Ärtzin hatte mich gefragt ob deine Eltern einen Auto haben ,weil sie aber keinen hatten musste ich Theoretisch mit der Bahn nach hause fahren. Die Artzin meinte als alternative könte ich auch mit dem Taxi fahren wer würde das theoretisch bezahlen ich.krankenkasse.? mich hat aber ein Mann angesprochen der wahr dort auch Patient und er hat mich dann gefahren.
Ps: ich bin kunde bei AOK und 15 Jahre.
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9 Antworten
Man braucht einen ausgestellten,Taxischein.
Den stellt dir das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt aus.
Ah ok cool Muss der mir ein Schein aussfüllen? oder könnte er sagen nimm dir ein Taxi und fertig.
Er wird Dir einen Schein ausstellen, wenn Die Umstände einen erfordern. Der Arzt muss sich dabei an die "Krankentransport -Richtlinien" halten. Die kannst Du hier nachlesen. http://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf
Genauso ist es.
Das stimmt so leider alles nicht so ganz. Seit der letzten Krankenreform gibt es nur noch genehmigungspflichtige Fahrten. Grundlage ist ein vom Arzt ausgestellter Taxenschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) diese muss dann von der Krankenkasse genehmigt werden. Das geht problemlos bei Chemo, Bestrahlungs- oder Dialysepatienten. Der Rest guckt hier erstmal in die Röhre und wird im Einzelfall entschieden. Weiterhin muss, wenn kein Befreiungsausweiß vorhanden ist eine Zuzahlung von 10 % min. € 5,00 max. € 10,00 geleistet werden. Ausnahmen stationäre Einweisung zu oder Entlassung nach Operationen. Weitere Ausnahmen Schul- oder Arbeitsunfälle (BG). Desweiteren schreiben die Krankenkassen uns (Taxenunternehmen) vor wieviel wir für diese Fahrten bekommen (was eine Frechheit ist, denn die Mehrabeit mit gehandicabten Patienten wird nicht etwa per Taxameter wie eine normale Fahrt bezahlt) Um in den Genuß einer solchen Dienstleistung zu kommen musst Du praktisch vorher wissen wann Du krank bist um dann mit den genehmigten Schein fahren zu können- sonst gibts gar nix.... Armes Deutschland. Leider habe ich mit diesem Schwachsinn täglich zu tun...
Die AOK zahlt das soviel ich weiß. Aber das macht nicht jede Krankenkasse. Außerdem braucht man einen sogenannten, vom Krankenhausarzt ausgestellten,Taxischein.
Sofern die Ärzte einen Taxischein ausgestellt haben und damit die Fahrt als notwendig, aus medizinischen Gründen bestätigt haben, ist die Kasse zahlungspflichtig.
Denn es kommt nicht auf das ja, oder nein des Sachbearbeiters bei der Kasse an. Dieser ist nämlich nicht in der Lage die medizinische Notwendigkeit zu bestätigen, oder ab zu lehnen.
wenn dann hättest Du in Vorkasse gezahlt, udn wenn die Ärtzin Dir nen Transportschein geschrieben hätte, hättest Du das Geld von der AOK wieder bekommen
Danke alle Antworten wahren hilfreich ich haber eine frage auf deine Antwort @Johnymcmuff, wo kann man diesen Taxischein beantragen?