Krankenwagen Transport! Rechnung bekommen! Wieso selbst zahlen?
Hi Leute ich hab da ein Problem und dazu eine Frage:
Ich hatte letztens Sonntags Durchfall und Erbeschen mit Magenkrämpfen. Am Mo war es etwas besser ging aber Di Abend´s wieder los. Ich konnte weder etwas trinken noch essen. Di um ca 21 Uhr hab ich dann bei der 19222 angerufen und dem Mann am Telefon das geschildert. Der meinte das hat kein wert wenn er mir den Hausarzt wo Notdienst hat schickt, es wäre besser ich würde ins Krankenhaus kommen, hierzu schickt er mit einen Krankenwagen und ich sollte mich noch mal melden wenn ich es nicht mehr aushalte. So weit so gut. Der Krankenwagen ist dann gekommen, ich war da ich gerade keine Krämpfe hatte in der Lage zu Fuß zum KTW zu laufen. Da machte mich die Fahrerin schon doof an, wieso ich nen KTW brauch ich könne doch laufen, wieso ich nicht mit dem Taxi ins Krankenhaus fahre.
Lange Rede kurzer Sinn ich bin dann ins Krankenhaus gefahren worden und musste da wegen eines schweren Darm Virus auch 5 Tage lang bleiben und war danach noch 1 1/2 Krank geschrieben deswegen.
Heute kommt jetzt eine Rechnung für den KTW in Höhe von 354 Euro die ich zahlen soll?! Leider erreiche ich ja jetzt niemand mehr bei meiner Krankenkasse. Wieso bekomme ich eine Rechnung und soll den KTW selbst bezahlen?
PS: Bin nicht Privat versichert
15 Antworten
Die Frage ist ansich recht einfach. Krankentransporte sind eine Kassenleistung, außer bei absehbaren ambulanten Behandlungen, hier wäre eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Dies alles trift in diesem Fall nicht zu. Aufgrund der Höhe der rechnung und der Uhrzeit ist es jedoch auch möglich, dass ein RTW entsendet wurde. Spielt aber im endeffekt auch keine rolle, genausowenig wie die Frage, ob der Transport med. Notwendig war oder nicht, da dies der Anrufer, egal ob es der Patient selbst oder ein Dritter war, die Notwendigkeit nicht beurteilen kann. Hierfür gibt es schließlich die Rettungsleitstelle. Nur diese kann aufgrund der Abfrage feststellen, ob und wenn ja welches Rettungsfahrzeug zum Patienten entsendet wird. Ein Transportschein kann in einem solchen Fall also nicht die med. Notwendigkeit bescheinigen, sondern nur bescheinigen, dass der Transport durchgeführt wurde. Da der Arzt im Krankenhaus insoweit gezwungen ist, den Transportschein auf das entsendete Rettungsmittel auszustellen, egal ob er dies für Notwendig hält oder nicht, fallen diese kosten auch nicht in sein Budget. In Hessen ist dies explizit seit langem auch durch einen erlaß des hess. Sozialministeriums geregelt, da es hier in der Vergangenheit tatsächlich Unstimmigkeiten gab. Für den erhalt des Transportscheines im Krankenhaus ist eigentlich die Besatzung des KTWs/RTWs zuständig, sie sind schließlich nicht nur für den Transport sondern auch für die Abrechnungsunterlagen zuständig (Nicht für die Abrechnung!). Auch in dem Fall, den tapri unten geschildert hat, dass ein Betrunkener seinen Einsatz selber zahlen muß, ist nichts dran. Betrunkene können durch den Alkohol auch in Lebensgefahr kommen und dies ist natürlich eine Kassenleistung, ob es einem gefällt oder nicht. Es fehlt jegliche gesetzl. Grundlage, einem betrunkenen die Transport- und Behandlungskosten selber in Rechnung zu stellen! Doch zurück zu Deinem problem. Hier als erstes sich beim rettungsdienstunternehmen erkundigen, wie es zu dieser rechnung kommen kann. Vermutlich fehlt tatsächlich nur der Transportschein. den kann auch der eigene Hausarzt ausstellen. Ein guter Rettungsdienst würde sich selbst um den Transportschein kümmern, sie können sich jedoch auch stur stellen und auf die Mitwirkungspflicht des Patienten hinweisen, dann müßtest Du den Schein besorgen. Danach geht die rechnung über die Krankenkasse. Sollte dies alles keinen erfolg haben, unbedingt den Sachverhalt mit der Krankenkasse klären. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du innerhalb der Zahlungsfrist alles regelst, da inzwischen häufig danach auch ohne Mahnung ein inkassoverfahren eingeleitet wird, womit weitere kosten verbunden sind, die man dann auch selber tragen muß. Der Eigenanteil beträgt übrigens nicht immer 10 €. Laut SGB beträgt der Eigenanteil 10%, min. 5€, max. 10€. Berichte doch mal hier, wie das ausgegangen ist!
idR dürfte es reichen, wenn du es bei der Kasse einreichst. aber hier gibt es auch einige Fallstricke. einige Kassen handhaben es so, dass du erst in Vorleistung treten musst (also selbst bezahlen) und dir dann nachträglich das Geld von der Kasse zurückfordern kannst. hierzu solltest du dich vorab auch jeden Fall mit der Kasse in Verbindung setzen.
Weil die wohl der Meinung sind, dass du den Krankenwagen nicht wirklich gebraucht hättest. In der Regel bezahlt man, wenn man 10 EUR. Ich würde mit der Rechnung Montag gleich zur KK gehen. Die sollen das klären, denn schließlich musstest du ja noch im KKH bleiben, also warst du so krank, das der KW angebracht war.
Die 19222 ist keine Notrufnummer (mehr). Die ist für Krankentransporte bzw. den ärztlichen Notdienst. Für einen Krankentransport braucht man eigentlich einen Transportschein von einem Arzt, das ist was anderes als ein Rettungswagen. Vielleicht ist da irgendwas bei dir durcheinander geraten. Wenn der das an den "normalen" Notruf weitergeleitet hat und das ein Notfall war, kann es auch sein, wenn sie so pissig waren, dass die Selbstzahler angekreuzt haben, weil sie meinten, es sei nicht notwendig gewesen oder so. Was ziemlich mies von denen wäre. Ich würd das mal direkt mit der Krankenkasse klären. Und nächstes Mal nimm die 112, wenn du einen RTW brauchst.
Bei dieser hohen Rechnung war es kein Krankenwagen, sondern ein Rettungswagen der geschickt wurde (weshalb auch immer). Wie es scheint, hat der aufnehmende Arzt im Krankenhaus keine Indikation für den Transport in diesem Fahrzeug gesehen und keinen Transportschein ausgestellt (sein gutes Recht). Der Transportschein ist jedoch nötig zur Abrechnung bei der Krankenkasse. Hier muss ein Arzt bescheinigen, dass aus medizinischer Sicht ein Transport mit Begleitung von medizinisch, fachlichem Personal erfolgen muss um den Patienten wärend der Fahrt in Krankenhaus überwachen und gegebenenfalls vital stabilisieren zu können. Ich meine nicht, dass dies bei einer Gastroenteritis der Fall ist. Darauf hat dich jedoch auch die Besatzung des Fahrzeuges aufgeklärt. Natürlich auch etwas patzig, denn ein blockierter Rettungswagen welcher zu einem möglichen, zeitgleichen NOTFALL nicht herangezogen werden kann, weil er gerade beschäftigt ist, Husten-Schnupfen-Heiserkeit zu tranportieren, könnte hier evtl. schweren Schaden abwenden oder Leben retten.