Über nimmt die AOK eine geschlechtsangleichende Operation?
Also ich bin bei der AOK versichert und oben steht ja die frage ob die AOK eine geschlechtsangleichende Operation übernimmt oder ob ich dafür die Krankenkasse wechseln muss
Ich bin 18 ftm
4 Antworten
Ja, du musst einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Bevor die hier zustimmen muss man natürlich deren Bedingungen erfüllen. Ich kenne nicht die genauen Unterlagen die die AOK will, aber häufig sind das:
- Indikationsschreiben vom Psychotherapeuten
- Kostenvoranschlag von einer Klinik (welchen man nach einem Erstgespräch mit der jeweiligen Klink bekommen würde)
- Trans-Lebenslauf
- Eventuell Befunde vom Verlauf der Hormontherapie
- Eventuell die Gutachten von der VÄ/PÄ wenn diese schon stattgefunden haben
Schreib doch mal eine Mail an deine KK. Die sind eigentlich immer bereit, dir Auskunft zu geben.
Sollte deine Frage beantwortet haben :
„Die Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation bewegen sich im vier- bis fünfstelligen Bereich. Je nach Art und Umfang sind mit Rechnungen von 5.000 bis mehr als 15.000 Euro zu rechnen.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen zwei verschiedene unabhängige psychische Gutachten vorliegen, mit denen die Transsexualität medizinisch bestätigt wird. Diese Gutachten dienen bei den Krankenkassen als Nachweis für das Vorliegen einer "Krankheit", um die OP als medizinisch notwendige Maßnahme zu übernehmen.“
Bevor die krankenkasse so einen Betrag bezahlt , prüft die Krankenkasse erst ob es medizinisch gemacht werden muss. Daher bedarf es mehrerer Gutachten von der Krankheit.
Nein, das reicht nicht. Der Alltagstest gehört dazu und anderes.
Danke
Das wird (zum Teil?) übernommen.
Allerdins müssen vorher wohl etliche psychologische Gutachten erstellt werden.
Gibt auch manche Krankenkassen die es komplett übernehmen
Das weiss ich nicht.
Es werden idr nicht zwingend zwei Gutachten verlangt, nur manchmal möchte die Krankenkasse die Gutachten von der Vornamens- und Personenstandsänderung sehen. Im Grunde reicht ein Indikationsschreiben vom Psychotherapeuten