Unvallhergang nicht schildern Krankenkasse?
Hallo zusammen ein Kumpel von mir hatte sich am Fuß leicht verletzt (Prellung ) die Krankenkasse hat vor gut 2 Monaten einen Zettel geschickt wo er schildern soll wie es passiert ist . Nach 1 Monat kam eine Erinnerung da er es immer noch nicht ausgefüllt hat . Habe ihn heute so gefragt ob er eigentlich dich gemeldet hat bei denen er dann so nö vergessen und kein Bock . Was kann passieren wenn er sich nun wieder nicht meldet ? Bitte nur Antworten wenn ihr Fachmann in dem Thema seid . Danke
1 Antwort
Hallo,
meist ist im Erinnerungsschreiben bereits etwas zu den Folgen angegeben.
Sonst wird sich die Krankenkasse auf diesen Paragraphen berufen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
In den allermeisten Fällen reicht auch ein Anruf bei der Krankenkasse. Der Verletzte bekommt nie eine Rechnung der Krankenkasse (Ausn: gewollte Selbstverletzung oder Verletzung bei einer Straftat) § 52 SGB V
Wenn die Verletzung rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt wird, bekommt der Verletzte ggf. seine Zuzahlungen erstattet.
Gruß
RHW