Verbeamtung, Einreichung Rechnung Beihilfe Psychotherapie?
Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Ich bin momentan Beamter auf Probe beim Finanzamt und habe einen Zettel auf dem "vorraussichtlich geeignet" vermerkt ist.
Diesen Herbst würde ich grundsätzlich auf Lebzeit verbeamtet werden. Die Eignung beim Amtsarzt wurde bereits als Anwärter erbracht, dort wurde auch nichts verheimlicht. Einen erneuten Besuch beim Amtsarzt müsste ich NUR machen, wenn ich ca. 15-20 Krankheitstage hätte. (Bayern)(die bekomme ich normal nicht zusammen, habe teilweise extra auch Urlaub genommen wenn ich krank war)
So. Nun sind folgende Rechnungen da:
1. Notarzt wg. Schwindel u. Kreislaufkollaps
2. Rechnung über 4 Tage Krankenhaus wg. Psychischer Krankheit (Angst/Panikattacken)
3. Nun folgt auch noch eine Psychotherapie mit mehreren Stunden
Die eine Hälfte der Beträge bezahlt die private Krankenversicherung, das dürfte meiner Meinung nach bei allem kein Problem sein, im Bezug auf Job behalten, oder (?)
Die andere Hälfte würde die Beihilfe bezahlen. Da ich nicht weiß, inwieweit da eine Absprache mit dem Arbeitgeber da ist, möchte ich diese Rechnungen erst NACH der Verbeamtung auf Lebzeit einreichen.
Ist es möglich, meine Verbeamtung auf Lebzeit in diesem Fall rückwirkend wieder zurückzunehmen ? Ich würde nichts "verheimlichen", weil ich ja zu keinem Amtsarzt mehr muss, lediglich später einreichen bei der Beihlfe.
Gibt es da was was ich möglicherweise vergessen/übersehen habe ?
3 Antworten
Ich bin momentan Beamter auf Probe beim Finanzamt und habe einen Zettel auf dem "vorraussichtlich geeignet" vermerkt ist.
Dann solltest du sehr vorsichtig agieren.
1. Notarzt wg. Schwindel u. Kreislaufkollaps
Irelevant.
2. Rechnung über 4 Tage Krankenhaus wg. Psychischer Krankheit (Angst/Panikattacken)
Schlecht.
3. Nun folgt auch noch eine Psychotherapie mit mehreren Stunden
Ganz schlecht. Damit ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit faktisch unmöglich, und verheimlichen darfst du das deinem Dienstherren auch nicht. Das Mindeste, was hier ansteht, ist eine Verlängerung der Probezeit. Ich würde dir dringend raten, dich hier juristisch beraten zu lassen, am Besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Worauf beziehst du dich mit deiner Aussage, dass ich es nicht "verheimlichen" darf.
Genau für diese und alle weiteren Fragen wendest du dich bitte an deinen Anwalt.
NB wirst du ggfs. mit deiner PKV Probleme bekommen, wenn du Rechnungen über Psychotherapie einreichst. Da wird die PKV nämlich sehr hellhörig werden, und ggfs. alle ärztlichen Unterlagen der letzten 10 Jahre von dir einsehen wolen.
Die dürfen die ja sehen. Zuvor war nie was mit einer psychischen Krankheit.
Und die PKV bezahlt doch fast alles.
Ja, tut sie, nur hast du während des Antrags ja angegeben, keine entsprechenden Vorerkrankungen gehabt zu haben. Das wird hier mit Sicherheit kontrolliert, und wenn sich hier ein Anhaltspunkt findet, wrid die PKV den Vertrag gfs. rückwirkend aufheben. Dann wirst du - wenn überhaupt - nur sehr schwer einen neuen VR finden, der dich - dann zu wesentlich höheren Kosten oder mit Ausschluss der Psychotherapie - wieder neu aufnimmt.
Da mach ich mir keine Sorgen. Aber danke dass du mich darauf hingewiesen hast.
Nimm dir einen Anwalt und besprech das mit ihm, bei so einem wichtigen Thema.
Hast ne Rechtschutzversicherung?
Nein
Egal, würd da trotzdem zum Anwalt - vllt geht auch jetzt eine Vers. abzuschließen.
Hallo,
oft bieten Gewerkschaften auch rechtliche Beratung. Es sollte ein Spezialist für Beamtenrecht sein.
Gruß
RHW
Worauf beziehst du dich mit deiner Aussage, dass ich es nicht "verheimlichen" darf. Dem Amtsarzt darf ich es nicht verheimlichen, bei dem Eignungstest, schon klar. (Dieser Eignungstest war jedoch schon vor der Krankheit) Aber wenn ich nicht mehr zu diesem muss, brauche ich doch nicht an der Tür vom Staat klopfen und erzählen was ich für Probleme habe.