Verweigerte Hilfeleistung, wenn ein verletzter Nachbar einen anderen Nachbarn bittet ihn ins Kranknehaus zu fahren, aber dieser ablehnt?
Muss ein Nachbar einen anderen Nachbarn, wenn dieser verletzt ist in ein Krankenhaus fahren? Was passiert wenn er sich weigert, welche Konsequenzen hat das?
8 Antworten
Muss er nicht,er müsste einen Arzt oder Krankenwagen rufen,macht er das nicht ist es unterlassene Hilfeleistung
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Nein, im Normalfall besteht eine Verpflichtung zur Hilfeleistung gemäß §323c StGB insoweit, dass man entsprechend seiner Möglichkeiten erste Hilfe leistet und den Rettungsdienst alarmiert, eine Verpflichtung zu einem Transport mittels dem eigenen PKW besteht im Normalfall jedoch nicht, Transport ist Aufgabe des Rettungsdienstes. Eine Ausnahme wäre, wenn jemand in's Krankenhaus muss aber gerade kein Rettungsmittel verfügbar ist. Eine Hilfeleistung muss jedoch zumutbar sein, insbesondere ohne erhebliche Eigengefahr und ohne die Vernachlässigung anderer wichtiger Verpflichtungen. So muss der Nachbar zum Beispiel auch wenn kein Rettungsmittel zur Verfügung steht dann nicht fahren, wenn er kleine Kinder zu beaufsichtigen hat. Ebenso muss zum Beispiel ein Nichtschwimmer oder eine zierliche Frau nicht in's Wasser gehen, um dort einen Ertrinkenden zu retten. In diesen Fällen, ist der Pflicht zur Hilfeleistung alleinig mit dem Absetzen des Notrufes ausreichend nachgekommen.
Mfg
muß er nicht, es reicht wenn er den Notarzt ruft.
Doch, auch dort kann man das. Aber trotzdem sollte man so gut wie möglich helfen
Man muss im Rahmen der einem verfügbaren Möglichkeiten helfen. 112 anrufen geht immer, erweiterte Hilfeleistung Solang man sich nicht in Gefahr bringt. Theoretisch muss er den Notruf absetzten und ihm medizinische erste Hilfe leisten.
das ist etwas ganz anderes.helfen bei einem unfall----notarzt oder krankenwagen rufen.selber vor ort bleiben.bei gefahr die personen aus der gefahrzohne ziehen oder aus dem auto frack sollte das zu brennen anfangen-- ich zum beispiel vor xxx jahren in frankreich auf einer geraden neben strasse.ca,1 mtr weiter unten eine kuhweide,ein auto ist von der strasse ab gekommen und in der weide gelangt alle aus dem auto geschleudert nur der fahrer war noch beim bewusstsein,er wollte gerade ins nächste dorf laufen um hilfe zu holen.wir hatten dazumal keine händis.mein mann ist mit ihm ins nächste dorf.und ich bei den 3 verletzten. die kühe weg getrieben .später haben wir erfahren das 1 person im spital verstorben ist.
Gar keine. Jedoch sollte der Nachbar einen Krankenwagen rufen oder die Polizei.
Nein, aber er muss den Notarzt rufen.
Sicher? Wieso gibt es dann bei Unfällen eine Pflicht zu helfen (Autounfall, etc.) da kann man sich auch nicht "zurücklehnen" und nur einen Notarzt rufen, oder? Wo ist der Unterschied?