Warum keine Schocklage bei "5 Bs"?

5 Antworten

Mit den Sicherung der Vitalwerte (ABC) hast du vollkommen recht den das hat in dem Moment Priorität. Jedoch würdest bei der Schocklage die innerliche Blutung verstärken und die wichtigen Erythrozyten ausschwemmen. Bei Traumatisierten Patienten musst du dich nach dem RR richten und die diesen ggf. Volumen via Infusionen nachhelfen. Das heißt im Klartext für dein ABC: O2 Gabe! Patient via Vakuummatratze und Stifneck immobilisieren und Blutung komprimieren. 2 Großlummige Zugänge legen um beim Bedarfsfall Volumen nachzusteuern (RR Sys bei 80-90 halten!), Vernünftige Analgesie um Schmerzen und O2 Verbrauch zu senken. Besonders bei Brust oder Bauchverletzungen musst du aufpassen da die innerliche Blutung das Herz bzw. Lungen verschieben bzw. "erdrücken" kann und dir damit der Kreislauf vollkommen zusammenbrechen kann.

Nepoh 
Beitragsersteller
 08.07.2011, 09:49

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

20maya11  10.07.2011, 15:53
@Nepoh

bitte^^

Ich weiß nicht, wo einige ihre Weisheiten schöpfen. Ich bin selbst EH-Ausbilder und die Schocklage wird, bei Bedarf, auch heute noch vom Ersthelfer durchgeführt. Nebenbei bin ich auch Sanitäter, also sind mir die Ausnahmen bekannt. Für den Ersthelfer gibt es eine einfache Regelung, wann von der Schocklage abgesehen werden sollte. Sie besteht aus den sogenannten 8 B´s. 1. B: Bewusstlosigkeit (stabile Seitenlage), 2. B: Bibbern (Unterkühlung), 3. B: Birne (z. B. Schlaganfall), 4. B: Brust(korb) (z. B. akute Herzerkrankungen), 5. B: Bauch (falls Gefäße im Bauchraum verletzt sind, würde es hier die Blutungsgefahr deutlich erhöhen), 6. B: Buckel (bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen), 7. B: Becken (bei Verdacht auf einen Beckenbruch o. ä.) und das 8. B: Beine (kein Mensch kommt auf die Idee, ein gebrochenes Bein vom Boden hochzunehmen und erhöht zu lagern). Bitte bei dem Verdacht auf einen Volumenmangelschock die Betreuung, ggf. die Wundversorgung (falls nötig) und den Wärmeerhalt nicht vergessen.

Wuschelchen1978  23.01.2017, 21:07

Ich weiß nicht, wo einige ihre Weisheiten schöpfen. Ich bin selbst EH-Ausbilder und die Schocklage wird, bei Bedarf, auch heute noch vom Ersthelfer durchgeführt. Nebenbei bin ich auch Sanitäter, also sind mir die Ausnahmen bekannt. Für den Ersthelfer gibt es eine einfache Regelung, wann von der Schocklage abgesehen werden sollte. Sie besteht aus den sogenannten 8 B´s. 1. B: Bewusstlosigkeit (stabile Seitenlage), 2. B: Bibbern (Unterkühlung), 3. B: Birne (z. B. Schlaganfall), 4. B: Brust(korb) (z. B. akute Herzerkrankungen), 5. B: Bauch (falls Gefäße im Bauchraum verletzt sind, würde es hier die Blutungsgefahr deutlich erhöhen), 6. B: Buckel (bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen), 7. B: Becken (bei Verdacht auf einen Beckenbruch o. ä.) und das 8. B: Beine (kein Mensch kommt auf die Idee, ein gebrochenes Bein vom Boden hochzunehmen und erhöht zu lagern). Bitte bei dem Verdacht auf einen Volumenmangelschock die Betreuung, ggf. die Wundversorgung (falls nötig) und den Wärmeerhalt nicht vergessen. Wenn man genauere Informationen zu bestimmten Schockarten (es gibt ja nicht nur eine) kennenlernen möchte, sollte man sich vielleicht an eine Ausbildungsstätte für EH oder SAN wenden. Die Lehrkräfte, die in einer Hilfsorganisation ausbilden sind i. d. R. verpflichtet, sich an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu halten, da sie ansonsten ihre Lehrberechtigung verlieren könnten. Diese muss ohnehin regelmäßig verlängert werden. Dazu sind ständige Weiterbildungen Pflicht und dort sind zumindest in den letzten 8 Jahren keine Regelungen dahingehend getroffen worden, dass die Schocklage nicht mehr vom Ersthelfer durchgeführt werden darf. Sie sollten nur die Ausnahmen kennen.

Nepoh 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 21:19
@Wuschelchen1978

Auch die 8 Bs leuchten völlig ein, wenn ich als Ersthelfer ohne Material versorgen muss. Aber wie sieht's bei den fraglichen Bs aus, wenn der Patient immobilisiert (Trage, Spineboard etc.) ist?

BestEA00 - Das stimmt nicht! Die 3 Jahre alte Rechtsgrundlage mit Deiner Behauptung darfst Du gerne mal nennen.

7Bs mitlerweile sogar

Birne Buckel Brust Bauch Becken Beine Bewusstsein

Mittlerweile darf der Ersthelfer keine Schocklage mehr durchführen.