Werde ich von meinem Hausarzt krankgeschrieben, wenn ich mit meinem Kind ins Krankenhaus muss?

13 Antworten

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Nein, dein Kinderarzt oder der behandelnde Arzt stellt diese Bescheinigung aus. Du hast pro Kind und Elternteil 10 Tage im Jahr.

Je nach Tarifvertrag ist die Abrechnung über die Krankenkasse jedoch kompliziert und zieht minimale Rentenausfälle nach sich, die dir aber egal sein sollten.

kikkelchen  24.03.2011, 09:30

Jein... es hängt auch vom Alter und dem Zustand des Kindes ab. Wenn es sich um ein Kleinkind handelt, welches dann auch viel nach der Mutter weint, wird auch für die Mutter eine Bescheinigung gegeben. Nicht jedes Kind bleibt gerne alleine im Krankenhaus nach einer OP und das wird schon berücksichtig. Allerdings sollten es, wie du sagst, nicht mehr als 10 Tage sein.

in der regel gibt es sowas wie einen "kinderkrankenschein" für eltern, das heißt, wenn du dich um dein kramkes kind kümmern mußt, bekommst du einen krankenschein vom arzt... den bekommt man meines wissens nach für max 2 wochen im jahr...

terrortippse  17.10.2010, 10:33

es sind für alleinerziehnde 20 und für nicht alleinerziehende 10 Tage pro Elternteil im Jahr

Du bekommst für deinen Sohn nur einen Krankenschein wenn du ihn auch selbst betreust. Ist er also stationär im KH dann betreust du ihn nicht und müßtest also arbeiten gehen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn dein Sohn noch klein ist und das KH dir bestätigt das es medizinisch notwendig ist das du ihn stationär bgleitest, dann bekommst du anschließend von deiner Krankenkasse eine Bescheinigung für deinen Arbeitgeber.

Jessy0311 
Beitragsersteller
 17.10.2010, 10:43

ja aber er ist ja in einem kh das weiter weg ist

YJYjY  17.10.2010, 10:55
@Jessy0311

Das interessiert nicht! Ein Hausarzt darf nur eine Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes herausgeben, wenn du es (und keine andere Person) selbst betreust. Die Krankenkasse weiß doch schließlich das dein Sohn im Krankenhaus ist! Du hast nur eine Möglichkeit: Spreche mit dem Arzt aus der Klinik ob die Möglichkeit besteht das du bei deinem Sohn bleiben kannst - er dir also eine Bestätigung aufüllt das die Betreuung durch die Mutter medizinisch notwendig ist! Bei kleineren Kindern ist das meißt kein Problem so eine Bescheinigung zu bekommen (bis 5 Jahre)

Und nur dann ist die Krankenkasse verpflichtet dir Krankengeld zu zahlen! Es weist dich i.d.R. auch niemand darauf hin. Als meine Tochter damals plötzlich ins KH kam, da hat man mich in der Notfallaufnahme gefragt ob ich bei ihr bleiben will. Ich wurde also stationär mit aufgenommen und war im Glauben unser Kinderarzt stellt mir anschließend eine Bescheinigung aus - Fehlanzeige, er durfte das gar nicht! Er hat mich daraufhin zur Krankenkasse geschickt. Dort hat man mir erst erzählt das ich nur Krankengeld bekomme wenn es medizinisch notwendig war bei dem Kind zu bleiben. Die Krankenkasse rief daraufhin im Krankenhaus an und ich bekam dann gott sei dank nachträglich diese Bescheinigung ausgestellt.

YJYjY  17.10.2010, 19:51
@YJYjY

Hier ein kurzer Auszug zum Klinikaufenthalt bei Kindern: Krankenhausaufenthalt und Arztbesuch Die Betreuung eines Kindes im Krankenhaus stellt einen Dienstverhinderungsgrund dar, wenn die persönliche Anwesenheit der Mutter oder des Vaters aus objektiven Gründen notwendig ist (ärztliche Bestätigung, dass die Anwesenheit für die Genesung des Kindes erforderlich ist).

Oder hier: Wenn der Sprössling ins Krankenhaus muss, können Vater oder Mutter mit aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit besteht. Wie man diese nachweisen kann, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Bei der Techniker Krankenkasse gilt die Elternbegleitung etwa immer dann als nötig, wenn das Kind jünger als acht Jahre ist. Wenn eine Eltern-Begleitung im Krankenhaus bewilligt wird, können Eltern Verdienstausfall erhalten oder eine Haushaltshilfe finanziert bekommen.

Verdienstausfall also nur dann wenn deine Begleitung notwendig ist. Begleitung heißt aber nicht besuchen sondern dauerhaft anwesend sein - und du brauchst dafür einen Nachweis vom Klinikum!

Nein, aber als Elternteil hast Du doch soundsoviele Tage pro Monat/Jahr die Du wegen Krankkeit deiner Kinder frei nehmen kannst. So kannst Du ihn doch auf alle Fälle begleiten.

Das macht auch der behandelnde Arzt von Deinem Kind. Zumindest war das bei uns so, das ich ne AU vom HNO Arzt bekam, der mein Kind operiert hatte. Bei uns wurde der Eingriff Ambulant gemacht

YJYjY  17.10.2010, 10:57

Wenn der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, dann betreust du das Kind auch anschließend selbst. Logisch, das du dann Krankengeld bekommst. Aber hätte man den Eingriff stationär durchgeführt hättest du nicht ohne Weiteres eine Krankschreibung fürs Kind bekommen!

cinderella666  17.10.2010, 12:16
@YJYjY

stationär, lief die Op Zeitgleich bei einer Freundin und deren 2 Kids, und auch diese wurde vom Kinderarzt für einige TAge per AU krank geschrieben.