Wer übernimmt die Kosten für die Blutzuckerteststreifen (Pflegestufe 1)?

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Die Verordnung von Hilfsmitteln ist ersteinmal unabhängig einer Pflegestufe möglich.

Die Kosten von BZ Teststreifen werden von den Kassen übernommen, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Bei insulinpfl. Diabetikern, bei denen nach Schema die Injektionen erfolgen werden die Kosten auf jeden Fall übernommen.

Bei Diabetikern, die feste Insulin Einheiten erhalten ist dies eine Entscheidung nach gutwill der Kasse. Bei Diabetikern, die über die Ernährung bzw. über Tbl. eingestellt werden, übernimmt die Kasse die Kosten für die BZ Teststreifen nicht.nicht.

Im „Diabetes Journal“ Ausgabe 4/2014 gab es einen Artikel zu diesem Thema:

(…) viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nichtinsulinpflichtigem Typ-2-Diabetes maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“- und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen. Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal!“ Mit dieser Bestätigung der KV liegt erstmals eine solche klare Aussage einer offiziellen Stelle vor, die nun auch die letzten Zweifel ausräumen sollte. Die Arznei- und Hilfsmittelversorgung ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, es gibt insoweit keine länderspezifischen Unterschiede. Die der Zeitung vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe gilt daher bundesweit!

Gruß, Dana (Seit über 25 Jahren Typ 1 Diabetikerin).

Schwanengesang 
Beitragsersteller
 16.10.2015, 21:28

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort, DanaBerlin!

DanaBerlin  07.11.2015, 12:40
@Schwanengesang

Freut mich ehrlich, wenn ich helfen konnte! Gruß, Dana

Wenn Sie medizinisch indiziert sind, kann dein Arzt sie verordnen und dann zahlt die Krankenkasse (zumindest den Großteil)