Bezahlt die Krankenkasse ein Taxi?
Hallo,
meine Oma wohnt im Altenheim und muss zur einer Abschlussuntersuchung nach einer OP ins Krankenhaus.
Bezahlt die Krankenkassen oder Pflegekasse dann ein Taxi?
Laut Hausarzt Nein.
Sie hat Pflegegrad 2.
Vielen Dank für Antworten!
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse und dann mit dem Hausarzt erhält meine Oma nun einen Taxischein.
9 Antworten
Hallo,
Fahrkosten werden von den Krankenkassen nur in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Hier kommen in Frage:
- nachstationäre Behandlung nach einer stationären Krankenhausbehandlung (spätestens 14 Tage nach der Krankenhausentlassung)
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG"
Grundlage: § 60 SGB V
Wenn einer dieser beiden Punkte erfüllt ist, entscheidet der Arzt, welches Verkehrsmittel medizinisch notwendig ist.
Wenn beide Voraussetzungen nicht erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse hier keine Fahrklosten.
Gruß
RHW
Das ist hier die einzige richtige Antwort.
Allerdings dennoch mit einer kleinen Einschränkung:
Wenn der Schwerbehindertenstatus bei der Krankenkassse nicht registriert ist, wird sie den Transportschein unbezahlt an den Einreicher, also den Taxiunternehmer, zurückschicken.
Fahrten zur stationären Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen. Dazu zählen auch die vorstationäre, wenn diese max. 5 Tage VOR der Krankenhausbehandlung stattfindet. Gleiches gilt für die nachstationäre, wenn diese innerhalb von 14 Tagen NACH der Entlassung stattfindet.
Über das Transportmittel entscheidet der Arzt.
In dem o.g. Fall ist es unerheblich, welchen Pflegegrad oder ob deine Großmutter einen Schwerrbehindertenausweis hat.
Liegt der Termin außerhalb des o.g. Zeitraumes, dann greift die Antwort von RHWWW.
Wenn ich mich richtig erinnere werden Transportkosten nur zu regelmäßigen Arztterminen übernommen.
Aber am besten rufst du Mal bei der Krankenkasse und der Pflegekasse an und fragst nach. Die können dir die beste Auskunft über ihre Leistungen geben!
VG :)
Hat sie einen Schwerbehindertenausweis? Es muss dss Merkzeichen "ag" außergewöhnliche gehbehindert drinstehen. Dann hat sie Kilometer frei.
Ansonsten müsste der Arzt ihr ein Taxi "verschreiben"
Dann hat sie Kilometer frei.
Erst ab einem Grad von 100......
Normal nicht....
Nur, wenn der HA eine Transportschein ausstellt,
oder deine Oma zu einer Chemotherapie müßte oder zur Dialyse
oder sie einen Pflegegrad von 100 hätte......
ansonsten die KK anrufen, vllt, könnte sie einen Antrag auf Erstattung bekommen.