Wie genau ist dieser Satz gemeint (Zahnzusatzversicherung)?
Hallo, ich wollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und hab auch schon den Vertrag vor mir liegen. Nun steht im Vertrag:
"Wir ersetzen die Erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse."
Und in meinem Fall hab ich eine 100% Kostenübernahme genommen, wo der Zuschuss fürs erste Jahr 1000€ beträgt
Nun hab ich grad noch ein Video von Marktcheck auf YouTube gesehen die über Zahnzusatzversicherung geschrieben haben und dort hat eine Frau erzählt, dass manche Versicherungen nur den Restbetrag der Krankenkasse drauf bezahlen würden.
Beispiel: ich brauch eine Brücke für 2000€ und die Krankenkasse gibt mir 1600€ für eine Brücke (und höchstsatz ist 1600€) dann soll angeblich die Zahnzusatzversicherung nicht mehr draufzahlen, weil sie irgendwie nur gezahlt hätte, wenn die Krankenkasse einem nicht den höchstsatz gegeben hätte und die restlichen 400€ müsste man so oder so selbst bezahlen.
Kann mir jemand sagen, wie der Satz oben genau gemeint ist, da mein Deutsch zu schlecht dafür ist, bzw ich bin mir auch einfach unsicher
7 Antworten
Im Vertrag steht, dass den Gesamtbetrag abzüglich der Krankenkassenleistung vom Versicherer erstattet bekommst. Das sind im 1. Versicherungsjahr allerdings höchstens 1000,- Euro.
Bsp.:
1000 Euro ( Gesamtbetrag, 100 Prozent ) abzgl. 400 Euro ( Krankenkassenbeitrag, 40 Prozent ) = 600 Euro
Du bekommst also 600 Euro erstattet, um 100 Prozent der Zahnarztrechnung bezahlen zu können und keine weiteren Eigene Kosten hast.
LG
Ok danke weil ich war echt verunsichert nachdem ich dieses Marktcheck yt Video gesehen hab https://youtu.be/azUqyp-obTo ab 5:27
100% sind 100%.
Aber man muss eben genau schauen was in den Bedingungen der Versicherung steht:
- abzgl. Kassenleistung (dann wird es kein 100% Tarif sein, warum sag ich weiter unten)
- Inkl. Kassenleistung (Standard)
Aber es gilt § 200 VVG beachten. Eine Leistung > 100% ist gesetzlich verboten, da dies einer Bereicherung gleichkäme.
Die Zahnstaffel legt in den ersten Versicherungsjahren die Höchstleistungen bei nicht unfallbedingtem Zahnersatz fest.
Dein Beispiel ist also richtig erklärt nur wäre mir neu, dass die Kasse derart viel bezahlen würde.
Unterschied Zahnersatz und Zahnbehandlung ist klar?
"Wir ersetzen die Erstattungsfähigen Kosten zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse."
Na dass das, was die KK dazugezahlt hat, angerechnet wird.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben. Bei 2000€ Rechnungsbeitrag und 1600€ von der KK kriegst du von der Zusatzversicherung natürlich nicht 2000€ sondern nur 400€, sodass du zusammen mit der KK Leistung bei 100% bist.
dann soll angeblich die Zahnzusatzversicherung nicht mehr draufzahlen, weil sie irgendwie nur gezahlt hätte, wenn die Krankenkasse einem nicht den höchstsatz gegeben hätte
Das ist keine übliche Vorgehensweise.
Bei einem Vertrag mit 100% Erstattung ist das irrelevant.
Das gilt für "erstattungsfähige Leistungen"
Für rein optische Verbesserungen zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Dann zahlt auch eine Zusatzversicherung nichts.
Das hat auch niemand behauptet. Darum ging es auch nie.
Echt jetzt?
Die Zusatzversicherung zahlt bis zu dem angegebenen Limit von 1.000 €.
Aber nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Grundversorgung übernimmt. Lehnt die Krankenkasse ab, weil diese Behandlung nicht medizinisch notwendig ist, zahlt die Zusatzversicherung auch nichts.
hatte schon ähnliche Zahnzusatzgeschreibsel vor mir liegen.
Die wollten Zugang zu all meinen Krankenakten.
Des weiteren versichern sie nur Zähne die absolut gesund sind sprich
wenn ein Zahn bereits etwas geschädigt ist, warum auch immer,
werden sie nicht dafür aufkommen.
Das sind sozusagen Versicherungen nicht mal für einen hohlen Zahn weil der auch nicht versicherbar ist.
Sie wollten pro Monat ca. 20€ Versicherungsgebühren haben.
Das wären im Jahr 240€. Wenn ich das Geld sozusagen spare, kann ich die den Anteil, den die Krankenkasse nicht zahlt selbst durch das Ersparte finanzieren.
Ich halte von diesen Versicherungen absolut nichts
Des weiteren versichern sie nur Zähne die absolut gesund sind sprich
wenn ein Zahn bereits etwas geschädigt ist, warum auch immer,
werden sie nicht dafür aufkommen.
...noch so´n Märchen...
Es wird im Antrag gefragt, ob Zähne fehlen / ersetzt sind. Es wird aber nicht nach dem Zustand gefragt!
woher kennst du den Text dieses seltsamen Angebotes ? Hast du kompletten Überblick über alle Versicherungsschreiben ?
Zweite Frage = Ja!
https://youtu.be/azUqyp-obTo ab 5:27 hat sie das erzählt deswegen war ich mir danach echt unsicher, aber danke für die Aufklärung