Wie hoch ist der Schadensersatz für einen Arzt wenn man nicht zu einem Termin kommt (Schätzungen)?

5 Antworten

Bei gesetzlich Versicherten liegt kein privatrechtlicher Behandlungsvertrag vor. Deshalb kann auch kein Anspruch auf entgangene Vergütung gegen gesetzlich versicherte Patienten bestehen. Allenfalls liege ein Honoraranspruch des Arztes gegen seine Kassenärztliche Vereinigung vor.

Auch wenn ein entsprechendes Formular unterschrieben wurde, daß man  generell eine Ausfallhonorar X bezahlen muß, ist das unwirksam - das sind dann AGB und die Klausel ist nicht bestimmt genug.

Eine zeitlich ausreichende Absagemöglichkeit, die dem Patienten 24 bzw. 48 Stunden vor der geplanten Behandlung eingeräumt wird, muß schon enthalten sein.

Aber auch dann steht die Forderung auf sehr wackeligen Füßen.

Anders kann es sich bei aufwändigen Eingriffen (OP oder langwieririge Zahnarztbehandlung) verhalten.

Die gerichtlichen Chancen für einen Arzt ein Ausfallhonorar vom Patienten zu erhalten, sind äußerst gering - man sollte auf keinen Fall etwas zahlen.

Zudem ist ein Geschädigter verpflichtet, den Schaden zu minimieren - daher kann ein anderer Patient drangenommen werden - es ist äußerst unwahrscheinlich daß kein anderer Patient (z. B. Patient der ohne Termin erscheint) diese Lücke füllen könnte.

Kommt auf den Arzt an. Ein Allgemeinarzt mit vollem Wartezimmer kann gar nix verlangen. Der muß den Termin einach mit einem wartenden Patienten nachbesetzen. Ein spezieller Termin beim Facharzt kann mit einem Ausfallhonorar belegt werden. Das Ausfallhonorar muß sich an der Geührenordnung orientieren. D.h. der Arzt kann sich den Schaden ersetzen lassen, den er durch den Ausfall hatte. Von 50 Euro bis mehrere hundert Euro ist da alles möglich, je nach geplanter Behandlung.

JaafarAli 
Beitragsersteller
 28.01.2016, 17:33

Ist ein Kieferorthopäde. Es sollte nur ein Draht gewechselt werden

Mir wurde damit mal von einer Betreuerin gedroht weil ich mich weigerte und sie sagt dann darf ich die 48 € von meinen Taschengeld zahlen (kommt mir sehr wenig vor aber angeblich kann es von 20 - knapp 190€ gehen aber sicherlich auch noch höher) der physio-/Psychotherapeut zahnarzt hausarzt usw. Muss sehr hohen Anforderungen nachkommen und Voraussetzungen des schadensersatzanspruch sehr genau dalegen und nachweisen können 

Am besten ist es immer spätestens 24 stunden vor dem termin absagen das ist man auf der sicheren seite :)

Hoff konnte ein wenig helfen

Kommt drauf an. Ich musste mal für ein versäumten Termin beim Neurologen 45 Euro/h bezahlen.

Es gilt § 615 BGB