Arzt sagt kurzfristig Termin ab: habe ich Anspruch auf Reisekostenerstattung?
Hallo liebe Community,
ich komme aus Stuttgart und habe einen Arzt in Leipzig. Ich hatte mit ihm einen Termin vereinbart, den dieser etwa 4 Stunden vor dem eigentlichen Termin wegen Krankheit abgesagt hat. Da ich aber eine Anreise von über 400km habe war ich zu diesem Zeitpunkt bereits unterwegs. Die sinnlose Fahrt hat mich insgesamt 50€ und 12 Stunden Zeit gekostet.
Bei meiner Recherche im Internet habe ich rausgefunden, dass umgekehrt der Arzt wohl Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Patient kurzfristig absagt. Heißt das, ich darf dem Arzt meine Fahrtkosten in Rechnung stellen?
8 Antworten
Da muss ich doch mal einen anderen Aspekt hinzufügen. Wenn wegen Krankheit - höherer Gewalt- der Termin abgesagt wurde, dann ist das einfach Pech. Wäre der Patient- also Du - krank geworden, würde dasselbe gelten. Da hat niemand einen Anspruch. Sehen wir das mal anders herum. Wenn nun Dein Dir vertrauter Arzt, der Dir diese weite Reise offenbar wert ist, weil er immer alles so gut behandelt hat, dass Du ihn aus großer Ferne aufsuchst, nun selbst krank wird und eben wirklich nicht kann, dann willst Du ihn umgehend drankriegen? Denk mal nach, was Du da vorhast und besinne Dich eines Besseren. Ich hoffe, Du verstehst meinen Einwand und nimmst ihn als Rat und nicht als Vorwurf.
Wie gesagt kein Vorwurf, aber da ist auch nichts zu machen . Es ist auch keineswegs so, dass ein Arzt von einem Patienten wirklich etwas bekommt ,wenn der den Termin nicht einhält. Ohne Leistung kein Honorar, es sei denn man versäumt ohne eine Entschuldigung lang genug vorher, eine fest vereinbarte Stunde beim Psychotherapeuten , wo die Leistung schon vorher klar ist.
Lass Dich doch anwaltlich beraten, ein Beratungsgespräch ist nicht teuer! Wenn die Aussichten gut sind, wird Dir der Anwalt das sagen, und wenn der Anwalt dann Erfolg hat, muss die Gegenseite die Kosten tragen.
Für mich klingt Deine Forderung rechtens.
Einem Arzt steht ein Ausfallhonorar nur zu, wenn es vorher wirksam vereinbart wurde. Umgekehrt steht auch einem Patienten nur ein Schadenersatz für eine kurzfristige Terminabsage zu, wenn dieser vorher vereinbart wurde. Der Besuch eines Arztes, der mehrere hundert km von deinem Wohnort entfernt praktiziert, ist ja auch eher nicht notwendig, und somit ist auch die kurzfristige Terminabsage dein privates Risiko.
gleiches recht für alle -- die absage war einfach zu kurzfristig, da gebe ich dir recht
Mal wieder der unnötige Tipp mit dem Anwalt. So ein Blödsinn.
Hier sind wohl zwei erwachsene Menschen beteiligt. Demnach und so ist es üblich unter erwachsenen Menschen versucht man zu kommunizieren und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Demnach nehme doch einfach Kontakt mit Deinem Arzt auf und schildere ihm Deinen Unmut und ich wette er wird Dir sicherlich entgegen kommen.
Es geht hier um 50 Euro und nicht um 5.000. Schon der Weg zum Anwalt, die dort verbrachte Zeit und die evtl. anfallende Vorkasse würde diese Summe bei weitem überschreiten. Also, einfach mit dem Arzt sprechen und eine Lösung finden.
Alternativ würde ich Dir vorschlagen einen Arzt in Deiner näheren Umgebung zu recherchieren.
Genau das werde ich auch tun.
Meine Frage hier ist quasi meine Gesprächsvorbereitung, da ich gerne wissen möchte, wie ich dastehen. Bin ich Bittsteller, der auf Kulanz hofft, oder bin ich derjenige der Forderungen stellen kann.
Mir geht es nicht darum irgendjemanden reinzureiten. Es geht mir darum, dass mir Kosten entstanden sind, die mir als Student weh tun.
Dass ich bei dem Arzt bin, liegt nicht daran, dass er so exorbitant gut ist, sondern daran, dass ich dort meine Behandlung begonnen habe und ein wechsel sehr umständlich ist.
Nichtsdestotrotz klingt dein Einwand durchaus berechtigt. Vielen Dank!