Wie lang ist Alkohol im Urin nachweisbar und wie errechne ich die Menge?
Ich muss morgen eine Probe abgeben für meine Abstinenznachweis. Dummerweise habe ich vor zwei Tagen ein Gericht mit Weißweinsauce bestellt und mache mir Sorgen, dass mein Urin bis dahin nicht sauber ist.
Natürlich kann man nicht genau sagen, wieviel Weißwein dort verwendet wurde. Zum Errechnen jedoch wollte ich einmal fragen. Rechnet sich die Alkoholmenge im Urin durch die Alkohol% im Bezug auf die Menge? Sprich bei 10%-igem Wein (1 Liter Flasche) und einer Menge von 20ml: Würde sich die Menge per 1,0/10*0,02 errechnen oder wie funktioniert das? Über eine Antwort wäre sich sehr dankbar, da ich mir für diesen Abstinenznachweis den Arsch aufreiße was Zurückhaltung betrifft.
ich bin kein Alkoholiker, noch sonst etwas. Jedoch muss ich diesen Nachweis zusätzlich erbringen, zu meiner Drogenabstinzen (bin seit über einem Jahr sauber)
Vielen Dank, liebe Grüße.
6 Antworten
Du übertreibst gerade ein wenig. In Soßen verfliegt der größe Teil des Alkohols, der ja sowieso nicht in konzentrierter Form, sondern als Wein, der ca. 10% hat, in die Soße gekommen ist. Durch den Kochprozess verfliegt der alkohol. Der verdunstet nämlich schon ab 20 Grad und je höher die Temp. desto mehr Verdunstung.
Wenn man sich die Soße nicht Literweiter über das Essen gegkippt hat, wird zumindest dadurch überhaupt keine messbare Alkoholkonzentration im Körper entstehen. Zumal je nach Kochzeit der Alkohol selbst verdunstet wird.
Ich gehe davon aus,das es sich um ein Heißgericht handelte.Der Kochsud aus Weißwein besteht aus allerhöchstens 0,04 Prozent Alkohol.Das liegt unterhalb der Nachweisgrenze.Durch Kochen verdampft der Alkohol.
Du müsstest mehrere Liter davon konsumieren,um kurze Zeit später einen minimalen Atem-oder Blutalkoholwert überhaupt haben zu können.
Bei einem Kaltgericht,ist nach etwa einem Tag auch nichts nachweisbar.
Wenn(!) es denn wirklich nur die Weissweinsauce war, sind deine Sorgen unbegründet. Dem Koch geht es bei der Soße nur um das Aroma des Weins. Der Alkohol verkocht nahezu vollständig.
Mit Sicherheit ist da nach drei Tagen nichts mehr nachweisbar.
Danke schonmal! Mag sein, aber da mir das sehr wichtig ist, wollte ich ein Stück Gewissheit haben.
Kann mir trotzdem jemand von euch sagen, ob meine Art des Rechnen korrekt ist?