Wie verpflichten ist ein Zahnärztlicher Kostenvoranschlag?
Ist man bei einen unterschriebenen Zahnärztlichen Kostenvoranschlag verpflichtet alle aufgeführten Zähne bei ihm behandeln zu lassen? Oder kann man nach der Hälfte abbrechen und die Zähne bei einem anderen Zahnarzt behandeln lassen?
Vielen Dank im Voraus :-)
4 Antworten
Du kannst auch abbrechen, aber dann ist der KVA meines Wissens für den Zahnarzt nicht mehr bindend.
Kostenvoranschläge werden vom Patienten nicht unterschrieben. Wofür auch?
Was Du vermutlich meinst, sonst ergibt die Frage keinen Sinn, ist der Heil- und Kostenplan. Den musst Du auch vor Behandlungsbeginn unterschreiben. Wenn Du bei dem Zahnarzt, der den Heil- und Kostenplan ausgestellt hat, die Behandlung nicht zu Ende bringen willst, ist das natürlich Deine Entscheidung. Du brauchst dann allerdings von dem neuen Arzt einen neuen Heil- und Kostenplan, den Du wieder bei der Kasse einreichen kannst. Außerdem würde ich zumindest zusehen, dass die Zähne mit denen er schon angefangen hat, auch von ihm zu Ende behandelt werden. Sollte nämlich die Behandlung nicht innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein, verfallen evtl. die Zuschüsse von der Krankenkasse und es gibt nur unnötig Stress. Ist aber grundsätzlich natürlich auch möglich, mitten in der Behandlung den Arzt zu wechseln, vor allem wenn man triftige gründe dafür hat.
Eins noch: Der Arzt, der bei Dir die Behandlung begonnen hat, aber nicht zuende führen kann, bleibt evtl. auf seinen Kosten sitzen, da er die erwähnten Zuschüsse von der Kasse nur bekommt, wenn er die Behandlung abschliesst. Diese Kosten wird er sich dann vermutlich von Dir zurückholen wollen.
Vielen Dank,
die Antwort hilft mir bei meiner Entscheidung :-)
sicher kannst du gegenangebote einholen und das auch woanders machen lassen.
Auch wenn der Kostenvoranschlag unterschrieben ist?
Danke
Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich, ich bin auch der Meinung dass der vom Patienten nicht unterschrieben wird ? Oder hast Du etwas unterschrieben ?
Nach dem Kostenvoranschlag wird der Heil- und Kostenplan geschrieben, dieser wird zur Krankenkasse und dann entweder an Dich oder Deinen Zahnarzt geschickt und selbst dann darfst Du mit dem Heil- und Kostenplan noch zu einem anderen Zahnarzt zur Behandlung gehen, so lange Du ihn nicht unterschrieben hast.
Nun schreibst Du, Du würdest gerne während der Behandlung wechseln, das ist theoretisch möglich, nur musst Du beachten dass die Behandlung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen ist. Kläre das vorher auch mit Deiner Krankenkasse ab.
Wenn Du einen Heil- und Kostenplan, welcher von der Krankekasse bearbeitet und wieder zurück geschickt wurde unterschreibst kannst Du ihn für eine andere Praxis nicht mehr gebrauchen dann brauchst Du einen neuen Heil- und Kostenplan.
Unterschreibe nur wenn Du Dir sicher bist dass Du die Behandlung dort bis zum Ende durchführen willst !