Wman sollte die Schule den Krankenwagen rufen ?
Hallo zusammen seit Wochen beschäftigt mich das Thema wann die Schule den Notarzt rufen sollte.Die Tochtereiner Freundin hat sich mal in der Schule das Bein Gebrochen (kann sich nicht mehr erinnern wie) Zumindest wurde sie im Toiletten Raum Bewusstlos aufgefunden kurze Zeit später nachdem sie wieder bei bewusstsein war konnte sie sich an nichts erinnernaußer das ihr kurz davor schwindelig war und sich setzen musste aber hatte starke Fuß und Kopfschmerzen und konnte nicht auftreten später wurde ihr dann auch schlecht.
Hätte die Schule statt die Oma den Krankenwagen rufen müssen oder hat sie alles richtig gemacht?
LG
6 Antworten
Da das Kind offenbar bewusstlos war und sich nichtmal an den Hergang der Verletzung erinnern konnte, hätte der Lehrer den Rettungsdienst alarmieren sollen.
Vor dem Hintergrund einer Garantenstellung eines Lehrers gegenüber den Schülern, hätten möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen gedroht, wenn die Schülerin aufgrund einer schweren Erkankung bewusstlos geworden war und durch zügige professionelle Hilfe weiterer Schaden hätte abgewendet werden können.
Unverständlicherweise sind einige Lehrer in erster Hilfe schlecht ausgebildet, was sie -im Gegensatz zu einem Bürger außerhalb einer Garantenstellung- jedoch nicht vor einer Straftat durch Unwissenheit schützt.
Der Arzt hat sicherlich nicht abgesegnet, dass das Kind ständig bewusstlos wird. Die Eltern werden schon wissen, was wirklich los ist.
Da man als Lehrer die Verantwortung trägt, aber selber kein Arzt ist, ist es sehr ratsam, in solchen Fällen auf jeden Fall den Notarzt zu rufen, weil man sonst haftbar ist, wenn es doch etwas schlimmeres ist.
Die Schule hätte das daher schon aus Selbstschutz machen müssen, eher einmal öfter, als einmal zu wenig.
Ich hätte als Lehrer auf einem Notarzt bestanden, damit ich kein Risiko eingehe.
Sorry, aber man ruft doch nicht direkt den Notarzt, wenn ein Schüler ganz offensichtlich in keiner gesundheitlich bedrohlichen Situation ist; man informiert erstmal die Familie und die kann dann entscheiden.
"weil man sonst haftbar ist, wenn es doch etwas schlimmeres ist"
Das stimmt nicht, wann man direkt einen Krankenwagen ruft, dafür gibt es keine Vorschriften, das muss man aufgrund seines gesunden Menschenverstands einschätzen und das können Lehrer genauso verantwortungsbewußt wie andere Menschen auch
Sorry, aber man ruft doch nicht direkt den Notarzt, wenn ein Schüler ganz offensichtlich in keiner gesundheitlich bedrohlichen Situation ist
Da der Schüler zwischenzeitlich bewusstlos war und sich an den Verletzungshergang nicht erinnern konnte, musste man von möglicher Lebensgefahr ausgehen. Hier wäre die Alarmierung des Rettungsdienstes notwendig gewesen.
Ja, wenn sich jemand an einem Blatt Papier schneidet. z. B. dann rufe ich natürlich nicht gleich den Notarzt. Aber wenn jemand bewusstlos aufgefunden wurde, entscheide ich als Lehrer auf keinen Fall selber, ob sie in einer bedrohlichen Situation ist oder nicht.
Natürlich gilt der gesunde Menschenverstand. Aber im Zweifelsfall rufe ich den Krankenwagen. Bei Bewusstlosigkeit auf jeden Fall.
Das Mädchen war aber nicht mehr bewußtlos, sie war ansprechbar und wußte gar nicht was passiert ist, es hätte auch einfach eine Kreislaufschwäche sein können und weil man das eben nicht weiß, informiert man erstmal die Eltern - hätte ich als Lehrer genauso gemacht
Oder weil man es nicht weiß, den Notarzt. Nur weil sie dann wieder ansprechbar ist, heisst es nicht, daß alles in Ordnung ist. Du kannst das ja auch in Deinem Unterricht so machen, wie Du es für richtig hältst. Für mich ist das kritisch genug, um den Notarzt zu rufen, es sei denn, die Schülerin sagt mir, daß ihr das öfter passiert und es harmlos ist.
Oder weil man es nicht weiß, den Notarzt. Nur weil sie dann wieder ansprechbar ist, heisst es nicht, daß alles in Ordnung ist.
Das ist korrekt so. Bitte handle danach.
Das lässt sich nicht klar beantworten, ohne dabei gewesen zu sein.
Als Lehrer hätte ich im Zweifelsfall zwar einen Krankenwagen gerufen, allein um mich vor klagewütigen Menschen zu schützen. Allerdings klingt das für mich zwar nach einem Fall für den Arzt, aber nicht zwangsläufig nach einem Fall für den Notarzt/Krankenwagen. Von daher reicht es meiner Ansicht nach, wenn ein Familienmitglied das Mädchen abholen kommt.
Aber was ist bei dir eigentlich los? Deine Freundin ist 10 (siehe vorherige Frage) und eine andere Freundin von dir hat schon eine Tochter?
Nein die Freundin meiner Tochter ist 10 das habe ich unklar rüber gebracht
Naja, der Schülerin in Deinem Beispiel ging es ja erstmal wieder ganz gut, also hat man ein Familienmitglied benachrichtigt, das dann entscheiden musste, wie es weitergeht - ich kann daran nichts falsch finden, die Schülerin war ja in keiner gesundheitlich bedrohlichen Situation.
Wann man direkt einen Krankenwagen ruft, dafür gibs ja keine Vorschriften, das muss man aufgrund seines gesunden Menschenverstands eben einschätzen.
Natürlich hätte die Schule die Rettungsleitstelle anrufen müssen! Das ist in solchen Fällen vordringlich. Danach hätte man die Angehörige(n) verständigen können.
Aber anscheinend leiden bei dir einige Freundinnen unter Beinbrüchen. :D Oder geht's immer noch um die Gleiche?
Hab da viele Freundinnen mit Brüchen 😅😂
Also schwindelig wird dem Kind oft vom Arzt wurde auch bestätigt dass das bis Ende des Jahres so weitergeht mit dem ständigen Schwindel und der Bewusstlosigkeit