wo kriege ich ritalin her?
Bekomme ich das Rezeptfrei? Habe bald ne Prüfung, danke für die Antworten
10 Antworten
Ritalin gehört zur Gruppe der Amphetamine und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, daher ist jede Verschreibung meldepflichtig. Es ist anregend und produziert pharmakologische Effekte, die denen von Kokain und anderen Amphetaminen ähnlich sind. Methylphenidat wird auch für die Behandlung der Narkolepsie (eine Schlaf-Wach-Störung mit Symptomen wie Tagesschläfrigkeit, Kataplexie, fraktioniertem Nachtschlaf, auch übersetzt als "unerholsamer Schlaf") eingesetzt.
Lies weiter unter: http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/SUCHT/Ritalin.shtml
Nein, das kriegt man nur auf Rezept. Und als kurzfristige Hilfe für Prüfungen etc. ist es gar nicht geeignet. - Auch wenn es darüber immer wieder Märchen gibt.
Wenn du Pech hast, ist die Dosierung am Anfang verkehrt, sodass es sich nur negativ auswirkt.
eine falsche Dosierung kann sogar zu Blockaden führen, so dass selbst das, was Du gebüffelt hast, nicht abrufbar ist. Zudem sollte man zuerst eine Diagnose ADS stellen. Es ist schließlich keine Kopfschmerztablette.
Was gut helfen soll, gelerntes besser zu verarbeiten und später abrufen zu können ist Bewegung beim lernen. Wenn Du zB Vokabeln üben musst, mach einen Spaziergang. Je mehr Eindrücke Dein Gehirn mit dem Gelernten verknüfen kann, umso leichter kann es gelerntes abrufen.
es gibt Alternativen die günstiger sind, nicht so schädlich für die Gesundheit und vor allem, ohne sich Strafbar zu machen zu beschaffen sind. Schau dir diesen Link an: http://goo.gl/cxZQ09 besonders Guarana kann ich empfehlen, lange gleichmäßige Leistungssteigerung, nicht nur beim Lernen für die Klausuren auch beim Sport eine wunderbare Sache, da schlägt dann auch kein Doping-Test an und Fett verbrennst du damit auch noch....
Würd ich abraten, versuch was anderes, zuma eine ungeheure Anzahl von Nebenwirkungen auftreten!!!
Trotzdem ausführliche Beschreibung
Ritalin gehört zur Gruppe der Amphetamine und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, daher ist jede Verschreibung meldepflichtig. Es ist anregend und produziert pharmakologische Effekte, die denen von Kokain und anderen Amphetaminen ähnlich sind. Methylphenidat wird auch für die Behandlung der Narkolepsie (eine Schlaf-Wach-Störung mit Symptomen wie Tagesschläfrigkeit, Kataplexie, fraktioniertem Nachtschlaf, auch übersetzt als "unerholsamer Schlaf") eingesetzt.
Ritalin soll nach Herstellerangaben Kindern mit "hyperkinetischen Verhaltensstörungen im Rahmen einer Gesamttherapie" verordnet werden. Es ist kein Heilmittel, sondern unterdrückt lediglich Symptome und muß daher kontinuierlich eingenommen werden. Ob Ritalin abhängig macht, ist umstritten.
Wirkungen nach Rätsch (1998):
stimmungsaufhellend und euphorisierend vermittelt ein Gefühl erhöhter Energie steigert die Aufmerksamkeit, Wachheitsgrad und Leistungsfähigkeit senkt den Appetit vertreibt Müdigkeit Blutdruck und Puls steigen die Pupillen erweitern sich die Muskulatur wird stärker durchblutet Sauerstoff- und Glucosekonzentration im Blut steigen an Zum Teil können auch empathogene und halluzinogene Effekte auftreten.
probier mal baldrian. ist rezeptfrei und billiger. ritalin für den kleinen mann (die kleine frau)!
BALDRIAN????? lol echt ein super Tipp! Damit erreicht er/sie genau das Gegenteil!!! Baldrian ist ein sedierendes (!) Arzneimittel, wirkt also beruhigend und schlafanstoßend, bei manchen Patienten führt es sogar zur Verminderung der Reaktionsfähigkeit! Ritalin hingegen ist ein Amphetamin!!! Also ein aufputschendes Mittel.
Es ist doch immer wieder interessant und erschreckend, wie viele Laien im Internet glauben, medizinische Ratschläge oder gar Medikations-Empfehlungen (!) erteilen zu müssen!!! Nun ja … selbst Schuld, wer derartige "Empfehlungen" ernst nimmt!
Und um gleich die nächste unrichtige Aussage zu korrigieren: Nein, Ritalin erhält man nicht einfach auf Rezept, sondern ausschließlich (!) auf BTM-Rezept, das ist ein himmelweiter Unterschied! Denn BTM-Rezepte sind amtliche Formulare und unterliegen strengster Kontrolle. Sie werden von der Bundesopiumstelle personengebunden an die jeweiligen Ärzte ausgegeben, d.h. um BTM-Rezepte ausstellen zu können, muss der Arzt zunächst einen entspr. Antrag bei der Bundesopiumstelle stellen. BTM-Rezepte sind – ähnlich wie Banknoten – mit Wasser-/Leuchtzeichen u.ä. Kriterien versehen und codiert (jeder berechtigte Arzt hat eine eigene BTM-Nummer – von der Bundesopiumstelle zugeteilt – die das Rezept enthält). Ein BTM-Formular (= Rezept) enthält drei Seiten: Seite III bleibt beim Arzt, der es drei Jahre lang aufbewahren muss, Seite I und Seite II erhält die Apotheke. Bei pflichtversicherten Patienten gibt die Apotheke Seite II an die Krankenkasse weiter, Seite I bleibt bei der Apotheke, die ebenfalls eine dreijährige Aufbewahrungspflicht hat; bei Privatpatienten hingegen erhält der Patient Seite I und die Apotheke Seite II (mit entspr. Aufbewahrungspflicht).
ja gut dann verusch ic hs eben mir Baldrian:) danke