Zahlt die Unfallversicherung für eine ausgebissene Zahnkrone?
Ich wollte mal fragen ob jemand durch Zufall eine Erfahrung damit hat. Mir ist beim Essen (habe auf etwas hartes das sich nicht hingehört hat gebissen) eine künstliche Zahnkrone komplett zerbrochen und ich habe die Teile reflexartig auch noch verschluckt. Nun muss die Krone natürlich ersetzt werden und es entstehen kosten. Da ich vorher eine Krone in natürlicher Farbe hatte möchte ich dies auch beim Ersatz wieder haben. Die Krankenkasse zahlt also nur den Festzuschuss. Ich habe eine private Unfallversicherung die auch kosmetische Eingriffe abdeckt. Ich habe den Fall schon eingereicht und die Unterlagen erhalten die ich nach der Behandlung einreichen soll. Eine Zusage der Unfallversicherung über die Kostenübernahme habe ich aber nicht. Jetzt hätte mich vorab (ich werde es so und so machen lassen) interessiert ob die Versicherung "verpflichtet" ist zu zahlen. Danke vorab für eure Antworten.
7 Antworten
Jaaaa, habe den Fall vor 2 Jahren bei einer Kundin gehabt. Wobei hier klar eine neue Krone erst 14 Tage drin war und an Hand von Rötgenbildern vom Zahnarzt der perfekte Sitz gezeigt wurde. Ich kann mir aber vorstellen, das es Anbieter gibt die das nicht so sehen. Probieren...viel Glück! Gruss constein
Ich war erst kurz davor beim ZA bei der regelmäßigen Routineuntersuchung.
Ich bin nicht sicher, daß die Krone zu den kosmetischen Eingriffen gehört, es kommt sicher darauf an, ob es ein Frontzahn oder ein Backenzahn ist, der durch die Krone ersetzt werden soll. Besteht denn keine Garantie mehr beim Zahnarzt, ich glaube 2 Jahre wäre das.
Zum Zeitpunkt als es passiert ist war die Krone fast 3 Jahre alt. Das Labor wird wohl kulant sein und nichts berechnen aber der ZA möchte ja auch sein Gehalt und Material bezahlt kriegen.
Hey also um ehrlich zu sein,kenn ich mich damit nicht aus,denke ich das du nicht so rum laufen kannst.
Also müssen sie es dir doch zahlen?
Mein tipp ruf da an und frag nach
Eine Zusage der Unfallversicherung über die Kostenübernahme habe ich aber nicht.
wieso nicht? was haben die geschrieben.. dass die nicht gerne zahlen, wenn man etwas einreicht,habe ich auch schon erfahren müssen.
rechtlich gesehen müsstest du vermutlich denjenigen belangen, der was ins essen getan hat, was da nicht hingehört...............
Ich habe sie bisher erst über die Tatsache was passiert ist informiert. Die Entscheidung kriege ich aber erst wenn ich sämtliche Unterlagen (inkl. Unfallhergang) und die Rechnung des Zahnarztes einreiche, also nach der Behandlung.
das war alles, aber kein "Unfall"
keine Ahnung was in der Police steht - die wird sich schon entsprechend äußern
Definition Unfall: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
versicherte Person = ich
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis = ohne Vorwarnung durch einen Fremdkörper beim Essen zu harter Widerstand für die Krone
unfreiwillig = war nicht gewollt
Gesundheitsschädigung = meine teuer bezahlte Krone defekt -> kein vollständiges Gebiss