Zahlt die Unfallversicherung für eine ausgebissene Zahnkrone?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jaaaa, habe den Fall vor 2 Jahren bei einer Kundin gehabt. Wobei hier klar eine neue Krone erst 14 Tage drin war und an Hand von Rötgenbildern vom Zahnarzt der perfekte Sitz gezeigt wurde. Ich kann mir aber vorstellen, das es Anbieter gibt die das nicht so sehen. Probieren...viel Glück! Gruss constein

LizBett 
Beitragsersteller
 09.11.2016, 12:22

Ich war erst kurz davor beim ZA bei der regelmäßigen Routineuntersuchung.

Ich bin nicht sicher, daß die Krone zu den kosmetischen Eingriffen gehört, es kommt sicher darauf an, ob es ein Frontzahn oder ein Backenzahn ist, der durch die Krone ersetzt werden soll. Besteht denn keine Garantie mehr beim Zahnarzt, ich glaube 2 Jahre wäre das.

LizBett 
Beitragsersteller
 08.11.2016, 15:47

Zum Zeitpunkt als es passiert ist war die Krone fast 3 Jahre alt. Das Labor wird wohl kulant sein und nichts berechnen aber der ZA möchte ja auch sein Gehalt und Material bezahlt kriegen.

Hey also um ehrlich zu sein,kenn ich mich damit nicht aus,denke ich das du nicht so rum laufen kannst.

Also müssen sie es dir doch zahlen?

Mein tipp ruf da an und frag nach

Eine Zusage der Unfallversicherung über die Kostenübernahme habe ich aber nicht.

wieso nicht? was haben die geschrieben.. dass die nicht gerne zahlen, wenn man etwas einreicht,habe ich auch schon erfahren müssen.

rechtlich gesehen müsstest du vermutlich denjenigen belangen, der was ins essen getan hat, was da nicht hingehört...............

LizBett 
Beitragsersteller
 08.11.2016, 15:48

Ich habe sie bisher erst über die Tatsache was passiert ist informiert. Die Entscheidung kriege ich aber erst wenn ich sämtliche Unterlagen (inkl. Unfallhergang) und die Rechnung des Zahnarztes einreiche, also nach der Behandlung.

das war alles, aber kein "Unfall" 

keine Ahnung was in der Police steht - die wird sich schon entsprechend äußern

LizBett 
Beitragsersteller
 08.11.2016, 16:07

Definition Unfall: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

 

versicherte Person = ich

plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis = ohne Vorwarnung durch einen Fremdkörper beim Essen zu harter Widerstand für die Krone

unfreiwillig = war nicht gewollt

Gesundheitsschädigung = meine teuer bezahlte Krone defekt -> kein vollständiges Gebiss