Zahn abgebrochen - wie dringend? und: Notdienst - Quittung vom Kieferorthopäden
Ich vermute, dass mir gerade ein Stück von meinem Backenzahn abgebrochen ist. Das Stück vom Zahn hab ich - ist nicht viel, Stecknadelkopf groß. Ich hab jetzt aber keine Schmerzen, weder wenn ich kalt noch heiß trinke. Jetzt ist morgen natürlich blöderweise Feiertag. Sollte ich - wenn ich keine Schmerzen habe - gleich morgen zum Notdienst gehen oder reicht es, wenn ich mir am Montag einen regulären Termin geben lasse (Freitag geht leider gar nicht bei mir)?
Falls ich zum Notdienst gehe noch eine Frage zur Praxisgebühr: Ich hab jetzt rausgefunden, dass man beim Zahnarzt nicht erneut zahlen muss, wenn man in dem Quartal schon beim Kieferorthopäden gezahlt hat und eine Quittung hat - die hab ich. Ist erstmal die Frage, ob das stimmt?
Wie ist das beim zahnärztlichen Notdienst? Wenn man beim normalen Zahnarzt schon im Quartal war, muss man ja den Notdienst auch nicht zahlen (zumindest hab ich das grad im Internet gelesen). Muss ich die Praxisgebühr zahlen, wenn ich zum Notdienst gehe und eine Quittung vom Kieferorthopäden habe?
6 Antworten
Wenn Du keine Beschwerden hast reicht es wenn Du am Montag zu Deinem ZA gehst, wenn das nur Stecknadelkopf gross ist braucht/muss das nicht sofort behandelt werden.
So einen Fall mit dem Notdienst hatte ich noch nicht udn die Antworten gehen hier etwas auseinander, ich würde dies an Deiner Stelle bei Deiner Krankenkasse erfragen, die können Dir eine genaue Auskunft geben.
Es reicht wenn Du am Montag zu Deinem Zahnarzt gehst.
Zur Gebühr: Man zahlt beim Notdienst eine Notdienstgebühr für das Quartal, die nicht die Praxisgebühr ersetzt. Braucht man den Notdienst nochmals, zahlt man keine erneute Gebühr. Geht man aber im selben Quartal zu einem normalen Arzt, muss man die Praxisgebühr zahlen.
Zur Dringlichkeit: Ist der Zahn durch das abgebrochene Stück nicht offen (d.h. das Zahninnere mit dem Zahnmark ist ungeschützt), sollte man sofort zum Arzt. Ist das Innere des Zahnes immernoch verkleidet, ist es nicht so akut, sollte aber auch nicht auf die lange Bank geschoben werden.
In dem Fall ist das so, als hätte dich der Notdienst an den Zahnarzt zur Nachbehandlung überwiesen. Genauso muss man ja keine Gebühr für den Orthopäden bezahlen, wenn man vom Hausarzt dort hingeschickt wurde.
da pasiert nicht....wenn de ne quittung mitnimmst brauchst nichts bezahlen.ansonsten reicht frühstens montag.
reicht am montag, quittung mitnehmen
Danke für die Antwort. Ich hab jetzt hier aber gelesen: http://www.dr-dolezel.de/downloads/wissen/praxisgeb%C3%BChr.pdf "9. Ich war zuerst beim Notdienst und muss jetzt zu meinem Zahnarzt zur Nachbehandlung. Muss ich noch mal 10 Euro bezahlen? Nicht, wenn Sie eine Quittung aus demselben Quartal vorlegen, auf der vermerkt ist, dass Sie beim Notdienst waren und die Gebühr dort bezahlt haben. Die Quittung gilt für sämtliche Behandlungen durch Ihren Zahnarzt in demselben Quartal. Wenn Sie in dieser Zeit den Zahnarzt wechseln, wird die Gebühr erneut fällig."
Beim Zahnarzt scheint das irgendwie anders zu laufen.
Der Zahn schmerzt nicht - ich seh die Stelle leider nicht, weil sie genau zwischen zwei Zähnen in einer Lücke ist. Ich hab es aber probiert mit kalten Wasser zu spülen und habs dann auch mit heißerem Tee versucht - beides mal keine Schmerzen, also scheint das innere wohl noch bedeckt - danke für die Antwort.