Zahnarzt möchte mit rückwirkend keine krankschreibung geben?
Hey,
ich war gerade das erste mal bei diesem Zahnarzt da ich gerade erst hier hin gezogen bin.
ich habe Dienstag dort angerufen weil ich starke Zahnschmerzen hatte, allerdings erst Donnerstag einen Termin bekommen.
Also habe ich Dienstags und Mittochs bei der Arbeit gefehlt.
Jetzt aber wollte er mir keine Krankschreibung geben da ich ja nicht Dienstag bei ihm war. Ich habe ihm erklärt dass ich keinen Termin bekommen habe woraufhin er immer unfreundlicher betonte dass er mir keine gibt.
was soll ich jetzt machen? Habe jetzt 2 unentschuldigte Fehltage auf arbeit
3 Antworten
Geh zum Hausarzt und erklär das Problem. Vielleicht klappt's da.
Eigentlich hätte der ZA Dir, auch wenn das sonst nicht geht, eine rückwirkende AU für Dienstag geben dürfen: Du hattest ja Dienstag schon angerufen.
Das zählt als schlüssiger Beweis, dass Du schon Di Probleme hattest.
Aber nutzt ja nix, wenn der sich weigert 😬
Ich würd's wirklich mal beim HA versuchen. Ich hatte mal ein ähnliches Problem und da meine Ärztin mich als sehr korrekte Person kennt, gab sie mir dann die AU (von ihr weiß ich auch das obenstehende)
Sorry, das war aber mehr als dämlich.
Ein Zahnarzt schreibt dich sowieso nicht krank. "Zahnschmerzen" sind kein Grund arbeitsunfähig zu sein. Von einem Zahnarzt bekommst du also höchstens eine Zeitbestätigung für den wahrgenommenen Termin.
Und nachträglich bekommst du so was sowieso schonmal gar nicht. Auch nicht von deinem Hausarzt der dafür zuständig wäre dich krank zu schreiben.
Tja... Rückwirkende Krankschreibungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der Arzt darf grundsätzlich nur bescheinigen, was er selbst festgestellt hat.
Schon. Aber Anspruch darauf besteht halt keiner.
Deshalb ist es ja auch ganz toll, dass man Dienstags wegen akuter Schmerzen anruft, abgewatscht wird auf Donnerstag.. und dann noch von den werten Damen und Herren angemault wird. Total realitätsfern, aber man ist ja Arzt 😎
Der Anruf inkl. Terninvereinbarung am Di zählt bei anderen Praxen durchaus als Beweis für die Meldung, wenn die einen kennen,