Zahnarztbehandlung, Ratenzahlung trotz Schufa möglich?
Guten Tag,ich war heute beim Zahnarzt und der hatte mir dann am Ende einen Kostenvoranschlag gemacht zwecks Behandlung wie z.b. Professionelle Zahnreinigung (muss aus bestimmten Gründen leider so gemacht werden),Bakto-test,paradontitis behandlung.. . Der Zahnarzt bietet auch Ratenzahlung an. Da ich aber noch Schulden habe und aufgrund privater Gründe zur Zeit keine Arbeit ausüben kann, stehe ich noch in der Schufa . Nun frage ich mich, ob die trotz allem die Ratenzahlung machen würden und wenn nicht, was kann ich sonst tun,da die Rechnung so bei weitem zu hoch wäre auch wenn man was streichen würde, was man aber nicht sollte. Kann ich damit zur AOK und einen Antrag oder sowas stellen? Danke schon mal für eure Antworten.
10 Antworten
Falls du Hartz IV bekommst, sind deine Überlegungen, zwecks Ratenzahlung, überflüssig.
Medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt die Kasse, in solchen Fällen, fast immer zu 100%.
Dabei spielt es noch nicht mal eine Rolle, ob du dein Bonusheft regelmäßig führst.
Zumindestens hatte ich da, mit meiner Kasse, noch nie Probleme.
Manchmal mußte ich zwar zweimal nachfragen und auf HartzIV hinweisen, aber am Ende haben sie immer die vollen Kosten übernommen.
Mittlerweile pflege ich allerdings mein Bonusheft und gehe mindestens 1x im Jahr zum Zahnarzt.
Deswegen habe ich geschrieben : Medizinisch notwendig
...und was notwendig ist, entscheidet in letzter Instanz sowieso die Kasse.
Wenn die sich auf die Hinterbeine stellt und nicht zahlt, dann ist das dem Arzt dann auch egal.
Wenns nicht bezahlt wird, dann macht er es nicht.
wie ich schon sgeschrieben habe bei mir sagte der arzt müsste man das mit der professionellen reinigung machen. Bonusheft...ja das hatte ich auch mal aber wo das ist...?! Müsste sowas nicht sowieso alles im Computer der Krankenkasse evrmerkt seindas ich regelmäßig da war etc.?
Das sollte man meinen...aber die wollen alle das Bonusheft sehen.
Die begründen diesen Schwachsinn damit, das sie aus Datenrechtlichen Gründen nicht im PC nachschauen dürfen!!!
Ich habe in meinem ganzen Leben,als Begründung dafür, noch nie so einen absoluten Blödsinn gehört!
Wozu haben wie denn Computer, wenn sie keiner benutzen sollen darf!?
Prof Zahnreinigung wird nicht von den Kassen übernommen. Was meinst du mit Rechnung kaufen ? Schufaeintrag hat wenig zu sagen, den bekommst du auch, wenn du öfter deine Telefonnummer wechselst. Der Zahnarzt holt doch keine Schufa-Auskunft, das hab ich noch nicht gehört ?
So nannte der das,deshalb nehm ich mal an das damit die Bank gemeint ist,die dann alles in die wege leitet.
Doch. Das macht die Bank mit der er zusammenarbeitet. Denn er will ja sein Geld sofort!! Ist wie ein Kredit
Ich werde morgen früh wohl persönlich mal zur AOK fahren und diesen Antrag ,,Härtefall´´ stellen. Ich hoffe das die mir dort entgegen kommen. Und wenn es nur ein Teil übernehmen würden.Besser z.b. 40% als garnichts. Was würde ich nicht alles darum geben wieder wie früher arbeiten zu können und alles ohne dieses hin und her machen zu können. Hartz 4 macht mehr Probleme als es leuten helfen soll. Wie dem auch sei, wenn ihr noch mehr möglichkeiten kennt immer her damit. Sobald ich dann was neues in erfahrung bringe werde ich euch natürlich auf den laufenden halten, da ich das doch alles recht interessant finde und ich bestimmt nicht der einzigste mit dem problem bin/bleiben werde.
Das hätte Dir normalerweise Dein Arzt gesagt. Die prof. Zahnreinigung sollte regelmäßig gemacht werden, dann entstehen auch die 'Probleme nicht. Leicht gesagt ich weiß
Wie wäre es wenn Du Dich mal bei der Caritas etc. beraten lässt. Hilfestellungen suchst. Kann doch nicht sein, dass wir wegen Arbeitslosigkeit demnächst "Zahnlos" durch die Gegend laufen.
Hallo,
am besten bei der Krankenkasse erkundigen, welche Behandlungen notwendig sind.
Professionelle Zahnreinigung und Bakto-Test klingen nach privater Mehrleistung. Parodontitis-Behandlung ist eine normale Kassenleistung. Nur besondere Therapieverfahtren werden privat abgerechnet (z.B. mit Laser).
Bei Arbeitslosengeld II wird nur der Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken) zu 100% übernommen. Für andere Leistungen gibt es keinen besonderen (einkommensabhängigen) Zuschuss.
Gruß
RHW
Prof Zahnreinigungen sind aber nicht zwingend notwendig. Sondern eine Zusatzbehandlung.