Zahnarztwechsel im laufenden Quartal möglich?

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Klar kannst du das. Allerdings musst du dafür entweder die Quittung für die Praxisgebühr vorlegen oder die Gebühr noch einmal zahlen. Allerdings ist dem Zahnarzt wohl ziemlich egal, dass du mal woanders warst. Er wird es wahrscheinlich nichtmal merken. Wichtig für ihn ist doch, dass du wieder zu ihm gehst ;-)

Natürlich kannst Du das tun - Du kannst auch 5 Ärzte besuchen, wenn du magst

Hallo,

ohne wichtigen Grund kann man immer nur zum Quartalsanfang den Arzt bzw. Zahnarzt wechseln.

§ 76 Absatz 3 SGB V

bundesrecht.juris.de/sgb5/_76.html

Beim neuen Arzt sind erneut 10 Euro zu zahlen. Die Quittung vom bisherigen Arzt zählt nicht als Ersatz.

Gruß

RHW

also normalerweise is es kein problem... in deutschland gilt ja freie arztwahl... gott sei dank :) es könnte nur ein kleines problem geben.. du hast geschrieben das er einen kostenvoranschlag gemacht hat und einen abdruck.. darf ich fragen wofür der abdruck war... weil wenn es ein sogenannter heil und kostenplan ist, müsste er den teilabrechnen weil er mit der behandlung (abdruck) schon begonnen hat. der abdruck war ja nicht umsonst. falls der ins labor gehen sollte, so dass der zahntechniker irgendwas anfertigt... könnten kosten auf dich zukommen...

Markus70 
Beitragsersteller
 23.10.2010, 13:57

Es wurde ein Abdruck gemacht für einen Kostenvoranschlag wo es um eine Zahnbrücke geht und wie das dann mit so einer Brücke ausehen würde.

Ist kein Problem, wenn er was fragt sagst du du bist "fremdgegangen", aber du hast es bereut.....Habe ich bei meinem Gyni mal gemacht....und er war sehr sehr happy....freut ja jeden, wenn man zufriedene patienten hat....