Zahnkrone weg

3 Antworten

Das wird schwierig. Der Zahnarzt hat tatsächlich eine zweijährige Gewährleistung zu geben. Aber es steht ihm auch das Recht auf Nachbesserung zu. Das kann er nicht mehr ausführen, weil Du die Krone verloren hast.

Hättest Du sie verschluckt, könnte man sie, wenn sie auf dem natürlichen Weg wieder herauskommt, "rausfischen". So aber -wenn ich Dich richtig verstanden habe- hast Du sie verloren und trägst einen Teil der Schuld. Das ist aber nicht das Thema. 

Du kannst nicht zwei Jahre ohne Krone rumlaufen. Der Zahnarzt soll einen neuen Kostenvoranschlag erstellen und auf dem Plan vermerken, dass Du die Krone verloren hast. Eine dauerhafte Verweigerung zur erneuten Kostenübernahme kann ich mir, wenn das genau so geschildert wird, nicht vorstellen. Aber einen Kostenvoranschlag brauchst Du, um den Antrag auf erneute Kostenübernahme zu stellen. 

Meines Erachtens ist hier der Zahnarzt in der Pflicht. Es gibt schließlich eine Gewährleistung. Dazu gehört auch das fachgerechte zementieren, damit eben dies nicht passiert. Wehre dich dagegen. Wenn du rechtsschutz versichert bist notfalls beraten lassen

Ich würde beim Zahnarzt nachfragen, ob der Verlust der Zahnkrone nicht versichert ist. Die Arbeit an der Zahnkrone sollte ja so fachgerecht durchgeführt worden sein, dass diese nicht einfach verloren gehen kann. Das klingt wie ein schlechter Scherz. Und wer soll das bezahlen? Nein, ehrlich, so kannst du das nicht auf dir sitzen lassen. Der Zahnarzt oder auch der Techniker egal wer, sollten sich mal was einfallen lassen. So geht es wirklich nicht.

Schischan  05.10.2013, 08:00

Das ist alleinige Sache des ZA er setzt die Sachen fachgerecht ein und bestätigt damit das die Arbeit ok ist.er ist auch für den Halt der Krone verantwortlich und müsste sie auch auf seine Kosten wiederherstellen lassen.