zwangseinweisung ja oder nein?
ich hatte bei einem nervenarzt einen 2. termin und er meinte dass er mich zwangseinweisen würde weil ich nicht von selbst in eine anstalt bzw. in ein krankenhaus will. ich würde jegliche hilfe ablehnen oder was er da noch so gesagt hat. ich würde dann einfach geholt werden. kann er das machen? ist das dann in deutschland und österreich gleich? man vater hat ihn schon zur überweisung gefragt. meine mutter sagt dass er das nicht kann. ich bin 18 und hab wahrscheinlich ein problem mit den nerven bzw. werde ich leicht nervös und bin ängstlich. ich hab noch immer ein wenig angst dass da leute auftauchen und mich zwingen mitzufahren. er meinte mit mir gebe es ja keine kommunikation und er könne keinen test machen. er hätte schon alles versucht.
8 Antworten
Eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie bedarf einer vormundschaftsrichterlichen Entscheidung und kann zunächst für maximal sechs Wochen angeordnet werden - in Deutschland. Wie es in Österreich ist, weiß ich nicht.
Natürlich kannst Du bevor diese richterliche Anordnung eingeholt wurde, zur Eigensicherung und/oder dem Schutz Dritter (öffentlich-rechtliche Basis) "zwangsweise" untergebracht werden, es muss aber "unverzüglich" eine richterliche Entscheidung - in der Regel per einstweiliger Anordnung - eingeholt werden.
Wenn bei Dir keine Krankheitseinsicht besteht und Du den von Deinem Psychologen/Neurologen gemachten Therapieangeboten nicht erkennbar offen gegenüberstehst, dann kann dieser Deine Unterbringung in die Wege leiten. Du musst selbst wissen, ob Du das möchtest - zumal ein Aufenthalt in der Psychiatrie durchaus hilfreich sein kann und mit den Horrorvorstellungen, die so manch einer heute davon noch hat, nichts zu tun hat.
Je nach Krankheitsbild, hat man dort die Chance zur Ruhe zu kommen, durch medikamentöse Einstellung kann oft eine Krankheitseinsicht erreicht werden, die dann die Chance auf eine Therapie bietet. Denn wer nicht erkennt, dass er "krank" ist, der lässt sich auch nicht helfen - bei psychischen Erkrankungen ein nicht so seltenes Thema.
Ich habe Patienten erlebt, die mir bei ihrer Einweisung noch eine runtergehauen haben (kein Gag) und nach relativ kurzer Zeit und den richtigen Medikamenten, wie ausgewechselt waren und sich dafür bedankten, dass man sie - auch mit Gewalt - aus dem Verkehr gezogen hatte.
soso ...Blödsinn...das Vormunschaftsgericht ist nicht nur für Minderjährige zuständig, sondern für alle Personen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln! Natürlich kannst Du es auch Betreuungsgericht nennen, wenn Du Dich damit besser fühlst! Aber das weißte ja bestimmt.... :)
seit 2009 ist das ausgegliedert bzw. umbenannt worden - das ist richtig, zuständig für Volljährige ist das Betreuungsgericht (alte Bezeichnung Vormundschaftsgericht), zuständig für Minderjährige ist das Familiengericht - was aber nichts an der Rechtslage ändert....:)
Na Du musst schon ein wenig mehr Probleme als mit den Nerven und Nervös haben!
Erzähle die richtige Geschichte, vollständig, sonst kannst Du dir hier die Frage sparen!
es ist aber so! ich hab mich weder geritzt, ich höre auch keine stimmen und ich hab auch keine selbstmordversuche gemacht! sowas sind doch gründe wenn man eingewiesen wird, wenn ich mich nicht irre?
Na dann kann Dich auch keiner zwangseinweisen! 😎
ich konnte ihn zudem auch nicht leiden, ich würde sagen es war auch sofort antipathie von beiden seiten. er hat mich mit seiner art noch nervöser gemacht als ich schon war.
Was ist denn mit dem essen? Bist du magersüchtig?
nein
Maja, selbst die meisten Magersüchtigen würden Dir diese Frage mit "nein" beantworten! Weshalb so eine Frage eigentlich überflüssig ist!
meine eltern und auch sonst niemand findet mich magersüchtig. ich bin zwar schlank und esse gern, trotzdem hab ich auch keine bulimie, ich denke das liegt vielleicht an meinem stoffwechsel
Hast du denn einen normalen BMI? Das ist entscheidend, nicht das was du als richtig empfindest denn Magersüchtige liegen da mit ihrer Einschäötzung sehr falsch.
Ich denke der Arzt wollte dich ein wenig ärgern weil du ggf. nciht sofort genau das machst was er will. Du hast ja selbst geschrieben die Chemie stimmt nicht. Ergo solltest du dir einen anderen Arzt suchen. Sollte das allerdings häufiger vorkommen wäre dann die Ursache bei dir zu suchen.
ich war schon immer eher dünn. ich bin wirklich nicht magersüchtig, ich nehme einfach nicht zu. ich esse zu mittag zwar nicht so viel wie meine eltern, aber dafür alle 2, 3 Stunden. ich hab im internet nochmal nachgeschaut und es wäre eine schildrüsenüberfunktion auch möglich. oder vielleicht ernähre ich mich falsch, ich spreche aber nicht von fast food.
meine mutter findet auch dass es nicht okay ist wie er das ganze von sich gegeben hat.
Zwangseinweisung geht nur, wenn jemand akut selbst- oder fremdgefährdent ist.
Ansonsten könntest Du ja auch Deinen Therapeuten einweisen lassen.
Es gibt keine Anstalt. Dass heißt Psychiatrie.
Außerdem kann und darf der dich nicht zwangseinweisen, weil du dich nicht selbst oder andere gefährdest.
Oder tust du das?
ich hab noch nie jemanden gefährdet. auch nicht mich selbst
Bei einer Zwangseinweisung bei Eigen-oder Fremdgefährdung muss innerhalb von 4 Tagen ein Richter die Richtigkeit der Einweisung bestätigen. Das wird er in der Regel tun. Zwar wird er sich mit Dir unterhalten, um sich ein Bild zu machen, aber das ändert vermutlich nichts. Richter sind keine Ärzte oder Gutachter, die kennen ihre Paragrafen und nicht Deine Krankheitsform. Also halten sie sich an den Ärztevorschlag.
Dann verbleibst Du in der geschlossenen Abteilung, darfst nur mit Personakl nach draußen, und wenn Du Dich nicht anpaßt und noch aufmuckst, hast Du die Ar..karte gezogen.
Bei einer "freiwilligen" Aufnahme hast Du einen Pluspunkt, weil man eine gewisse Einsicht daran erkennen an (so sagen zumindest die Psychologen). Von Deiner Mitarbeit hängt alles ab. Leute, die sich nicht helfen lassen wollen oder auf den Stationen Theater machen, haben kein leichtes Leben.
Es wird auch nicht jeder Mensch nach so einem Aufenthalt geheilt, vielfach wird nur "verwahrt". Gespräche mit Psychologen sind rar, solche langen Sitzungen von 1/2 und mehr Stunde kann man an einer Hand abzählen.
Ich glaube nicht, daß Du als Patient in dieser Situation weißt, was für Dich gut ist, sonst wärst Du nicht in Behandlung. Das ist nicht böse gemeint, sicher waren wir alle schon mal in ausweglosen Situationen. Irgendwie haben wir aber immer die Kurve bekommen. Wenn Du dafür Hilfe brauchst, dann nimm sie doch an. Je leichter Du es Dir dabei machst, desto besser. Wenn erst die Polizei bei Euch aufkreuzt, um die Einweisung umzusetzen, oder Du in der Zwischenzeit vielleicht noch irgendetwas tust, was nicht "normal" ist, dürfte es für Dich viel schwieriger sein.
Von uns kann Dir niemand etwas Genaues sagen, dazu fehlen uns die Hintergrundinfos. Die von mir aufgezählten Dinge gelten für D, wie es in Österreich ist, weiß ich leider nicht.
"Eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie bedarf einer vormundschaftsrichterlichen Entscheidung"
Blödsinn. Sie ist 18.