Antwort
Bei Privatpatientn wird ein Mamma MRT meist in vollem Umfang übernommen. Kassenpatienten müssen grundsätzliche einen Kostenerstattungsantrag stellen. Dieser wird z.B. anerkannt, wenn nach Operation eines Brustkrebses in der Mammographie und Ultraschall nicht zwischen Narbengewebe und einem erneuten Tumor unterschieden werden kann. Die Praxen helfen oft bei dem Ausfüllen des Antrages