Hallo,

aufgrund einer halbseitigen Lähmung muss unsere Tochter nachts im Bett fixiert werden. Hintergrund ist, dass sie mehrfach aus dem Bett gefallen ist und sich dabei Verletzungen zugezogen hat. Aufgrund des Alters (15 Jahre) gibte es entsprechend kein Verständnis für diese Maßnahme sodass ein gerichtlicher Beschluss nun vorliegt, sie nachts zu fixieren :(

Wir haben nun ein fünf-punkt Gurtsystem von der Firma Segufix erhalten (Bauchgurt mit Schrittgurt, Schultergurt sowie einen Hand- und Beingurt). Welche Seite des Körpers muss nun fixiert werden? Der gelähmte Teil oder doch der gesunde? Das ist weder im Getachten noch im Beschluss genau definiert worden. Muss der Schultergurt zwingend angewendet werden? Gerade der sorgt für unglaubliche Gegenwehr (verständlich). Er ist im Beschluss aufgeführt (wie alle anderen Gurte auch).

Herzlichen Dank für weitergehende Informationen.

Christiane