Vor ein paar Tagen bekam ich 3 Kronen (rechts unten) und eine Keramikbrücke (links unten). Nach 5 Tagen löste sich die Brücke beim Essen und ich habe es erst bemerkt, als ich daraufgebissen habe. Dadurch ist ein Stück abgebrochen. Bin gleich zum Zahnarzt. Die ZÄ fragte, ob das Teil heruntergefallen sei weil ein Stück herausgebrochen ist. Ich sagte ihr, dass ich draufgebissen habe, weil ich nicht bemerkt habe, dass die Brücke sich gelöst hatte.
Sie meinte dann, man könne versuchen, das mit Kunststoff wieder zu schließen. Ich antwortete, es müsse eben von Dauer sein. Sie meinte, sie würde beim Labor nachfragen, ob sie eine neue Brücke als Garantieleistung machen würden, andernfalls müsse ich die Laborkosten eben nochmal bezahlen.
Jetzt warte ich voller Angst auf ihren Anruf- die Laborkosten kann ich nicht noch einmal aufbringen, ich habe lediglich eine kleine EM-Rente von 700 €- von der KK bekomme ich schon den doppelten Festzuschuss als Härtefall.
Auf der anderen Seite denke ich, das müsste doch eigentlich eine Garantieleistung des Zahnarztes sein- die Brücke darf doch nicht nach 5 Tagen beim Essen herausfallen? Die wurde dann doch nicht richtig befestigt? Das Labor hat doch da keinen Fehler gemacht, ich aber doch auch nicht?
Wie sieht die Sache rechtlich aus?