Garantie für Zahnersatz- Neue Brücke herausgefallen, draufgebissen und abgebrochen- wer haftet?
Vor ein paar Tagen bekam ich 3 Kronen (rechts unten) und eine Keramikbrücke (links unten). Nach 5 Tagen löste sich die Brücke beim Essen und ich habe es erst bemerkt, als ich daraufgebissen habe. Dadurch ist ein Stück abgebrochen. Bin gleich zum Zahnarzt. Die ZÄ fragte, ob das Teil heruntergefallen sei weil ein Stück herausgebrochen ist. Ich sagte ihr, dass ich draufgebissen habe, weil ich nicht bemerkt habe, dass die Brücke sich gelöst hatte. Sie meinte dann, man könne versuchen, das mit Kunststoff wieder zu schließen. Ich antwortete, es müsse eben von Dauer sein. Sie meinte, sie würde beim Labor nachfragen, ob sie eine neue Brücke als Garantieleistung machen würden, andernfalls müsse ich die Laborkosten eben nochmal bezahlen. Jetzt warte ich voller Angst auf ihren Anruf- die Laborkosten kann ich nicht noch einmal aufbringen, ich habe lediglich eine kleine EM-Rente von 700 €- von der KK bekomme ich schon den doppelten Festzuschuss als Härtefall. Auf der anderen Seite denke ich, das müsste doch eigentlich eine Garantieleistung des Zahnarztes sein- die Brücke darf doch nicht nach 5 Tagen beim Essen herausfallen? Die wurde dann doch nicht richtig befestigt? Das Labor hat doch da keinen Fehler gemacht, ich aber doch auch nicht? Wie sieht die Sache rechtlich aus?
5 Antworten
„... Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. ...“
(Auszug aus dem Gesetzestext, § 136 Gewährleistung bei Zahnärzten)
Der Zahnarzt ist zur Nachbesserung zu seinen eigenen Lasten verpflichtet, ohne wenn und aber.
Es wäre etwas anderes, wenn eine herausnehmbare Prothese gewesen wäre, die im Bad durch eigenes Verschulden, auf den Fliesenboden gefallen, und dabei abgeplatzt wäre.
Viel Glück...und zur Not bitte an die Zahnärztekammmer wenden!
Ja, denn das "falsch" draufbeissen ist ja durch das unzureichende Befestigen der Brücke entstanden, was zum Haerausfallen geführt hat.
Darüber hinaus ist eine Brücke ja zum draufbeißen gedacht, und nicht nur zum Suppe Lutschen ;-) , und solche "frühen" Abplatzer passieren (außer wenn man mit einem Hammer draufschlägt) eigentlich nur dann in der Keramik oder im Kunstoff unbemerkt ein Lunker oder ein Einschluss mit eingearbeitet wurde, den niemand bemerkt hat.
Im übrigen ist die PROFESIONELLE KORREKTUR dieses Malheurs für das ausführende Labor überhaupt kein Problem, und wird von den Laboren wiederum als Gewährleistung dem Zahnarzt gegenüber gratis ausgeführt!
Hallo dagham,
nur keine Angst eine Brücke sollte schon ihre Funktion erfüllen die da heißt Zahnersatz zum draufbeißen.
Lass Dir einen neuen Termin geben und erkläre dem Zahnarzt das die Brücke beim normalen Gebrauch kaputt gegangen ist.
Zur Not würde ich den Paragraphen noch ausdrucken - wenn der Zaharzt sagt da gibt es keine Garantie würde ich das dem Zahnarzt in die Hand drücken!
Dein Ansprechpartner in Sachen garantie ist der Zahnarzt sonst Niemand.
Sozialgesetzbuch 5 ( § 136b) http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0513602
Sollte es da wiedererwarten Probleme geben kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale bzw. an Deine Krankenkasse wenden!
VG Stephan
Vielen Dank! Ich meine, "Abplatzer" ist nicht die richtige Definition. Es ist ja richtig ein Stück herausgebrochen an der "Seitenwand" der Brücke, weil ich quer draufgebissen hatte.
Das nennt man dann trotzdem Abplatzer, wenn ich es richtig verstehe ist Keramik (oder Kunstoff) betroffen.
Keramik kann aufgebrannt werden, Kunstoff aufgefüllt werden, so oder so ....es ist machbar.
Da hat das Labor nichts mit zu tun,da es ja kein Fehler seitens des Labores war. Deine Zahnärztin muss dafür gerade stehen und die Brücke auf Kulanz ersetzen!Es sei denn,sie hat darauf hingewiesen,das die Brücke nur provisorisch festgesetzt wird. Am besten gleich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.Die setzen dann,wenn nötig ist auch einen Gutachter ein.
Vielen Dank! Ein Provisorium war es definitiv nicht. Ein solches habe ich etliche Wochen getragen (vom 21.12. bis 31.1.). Als die Brücke da war hat die ZÄ sogar gefragt, ob sie gleich richtig rein soll oder erstmal provisorisch. Ich hab dann nur gefragt, was spricht gegen ein sofortiges Festmachen und sie hat sie dann reingemacht (bzw. von der Assistenzärztin machen lassen weil sie schon fast 2 Stunden mit mir beschäftigt war und wohl andere Patienten auf sie warteten) Ich warte jetzt grad auf ihre Rückmeldung wegen des Weiterverfahrens...
Wollte mal nachfragen, wie das jetzt mit einer Zahnbrücke zu Ende gegangen ist. Wurde eine neue Zahnbrücke gemacht auf Kosten des Zahnarztes oder die alte wurde repariert. Wie ist das jetzt zu Ende gegangen?
Das ist ja nun schon etliche Jahre her. Es wurde sogar 3x (ohne Berechnung) eine neue Brücke angefertigt, ständig fielen sie wieder heraus und waren beschädigt. Beim letzten Mal wurde etwas nachgeschliffen und das war dann wohl etwas zu viel, es entstand ein kleiner Spalt. Ich hätte wieder eine neue erhalten können, hatte aber so was von "die Schnauze voll", dass ich mich damit begnügte. Die ZÄ meinte "jetzt wird einzementiert", was immer das heißt. Auf jeden Fall hielt es dann.Ich weiß bis heute nicht was die Ursache für dieses Fiasko war. Bin inzwischen bei einem anderen ZA, meine ZÄ hat sich in einer anderen Stadt selbständig gemacht.
Im vergangenen Jahr ist die Brücke dann doch wieder herausgefallen und ich sollte für die Wiederbefestigung 80€ Eigenanteil bezahlen (keine Garantie mehr). Nach Rücksprache mit meiner KK, ob das möglich sein kann, eine neue Brücke würde ich als Härtefall von der KK bezahlt bekommen, ein Wiedereinsetzen aber muss ich selber tragen? Kann doch nicht sein?
Jedenfalls musste ich einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen, erhielt den doppelten Festzuschuss und musste nichts selbst beitragen. Der Rechnungsbetrag belief sich im Übrigen auf 40€ insgesamt! Das war vor ca einem halben Jahr und die Brücke hält bisher. Keine Ahnung was mit 80€ Eigenanteil anders gelaufen wäre, außer dass ich wochenlang ohne Brücke im Mund war (Dauer der Genehmigung und dann war der ZA im Urlaub :-(
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Hallo dagham,
auch ich kann dir nur den Gang zur KK empfehlen,denn die haben auch ein berechtigtes Interesse, das die Kosten des Zahnersatzes vollständig von der Zahnärztin übernommen wird, innerhalb der 24 Monaten Garantieleistung!Lass dich nicht durch die Zahnärztin verunsichern,das ist dein Recht auf Garantieleistung.Die KK wird dich diesbezüglich auch unterstützen.
Alles Gute wünscht bobbys:)
Herzlichen Dank! Das habe ich mir auch so gedacht. Sollte die ZÄ mit Kosten auf mich zukommen wollen, werde ich ihr sagen, dass ich es mit der KK besprechen werde.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Heißt das, auch wenn ich die Brücke beschädigt habe (durch das Draufbeißen) gilt diese Garantie?