Mein Freund war 20 Jahre bei einem Arzt in Behandlung. Dieser ist vor einiger Zeit in den Ruhestand gegangen. Jetzt benötigt mein Freund ein ärztliches Attest von seinem ehemaligen Arzt über eine Behandlung, die dieser Arzt damals durchgeführt hat. Ist der Arzt verpflichtet, dieses Attest, natürlich gegen Bezahlung, auszustellen? Dass ein Arzt im Ruhestand weiterhin Atteste ausstellen darf, weiß mein Freund bereits. Die Frage ist, MUSS dieser das auf Verlangen des ehemaligen Patienten auch, da er diesen lange behandelt hat.